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29.10.2024

Förderbeitrag für Weiterbildungsassistent:innen steigt

Weiterbildungsförderung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die Weiterbildungsförderung wird zum 1. Januar 2025 angehoben. Für Weiterbildungsassistent:innen in Vollzeit steigt der Förderbetrag um 400 Euro.

Der Förderzuschuss im vertragsärztlichen Bereich wird auf 5.800 Euro je Vollzeitstelle/Monat angehoben. Zuvor betrug der Förderzuschuss 5.400 Euro. 

Bei einer Teilzeitbeschäftigung stellt sich der Zuschuss ab Januar 2025 wie folgt dar:

  • 4.350 Euro brutto bei einer 75% Beschäftigung
  • 2.900 Euro brutto bei einer 50% Beschäftigung 

Hintergrund der Änderung ist eine Erhöhung der Förderbeträge in der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V.

Die Förderbeträge werden zum 1. Januar 2025 von der KV Berlin automatisch angehoben und dem Praxishonorarkonto gutgeschrieben. Dies betrifft laufende sowie zum 1. Januar 2025 beginnende Weiterbildungsverhältnisse, die bereits genehmigt worden sind.

Bestehende Arbeitsverträge müssen angepasst werden

Praxen sind gesetzlich dazu verpflichtet, den gewährten Förderbetrag in voller Höhe an die Ärzt:innen in Weiterbildung weiterzugeben. Praxisinhaber:innen sollten den mit ihren Weiterbildungsassistent:innen bestehenden Arbeitsvertrag daher entsprechend prüfen und gegebenenfalls anpassen. 

Die KV Berlin wird Praxen Ende Oktober noch einmal gesondert anschreiben und um die Abgabe einer Verpflichtungserklärung hinsichtlich der Weitergabe des vollen Förderbetrages bitten. 

Weitergehende Informationen zu den Fördervoraussetzungen der Weiterbildung gibt es auf der Website der KV Berlin