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22.04.2024

Änderungen ab April

EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

Beschluss des BA

 

 

Der Bewertungsausschuss hat Änderungen im EBM beschlossen, unter anderem die Verlängerung der Übergangsregelung beim Verfahren der PSMA-Positronenemissionstomographie (PET).

Zum 1. April 2024 hat der Bewertungsausschuss (BA) mehrere Änderungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) beschlossen. Die Übergangsregelung beim Verfahren der PSMA-Positronenemissionstomographie (PET) des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen Computertomographie (CT) zur Indikationsstellung einer Therapie mit dem Wirkstoff (177Lu)Lutetiumvipivotidtetraxetan) wird um ein Quartal bis 30. Juni 2024 verlängert. Diese Verlängerung gilt bis zur Anpassung der Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) PET, PET/CT.
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition (GOP) 34720 und 34721 setzt entsprechend ab 1. Juli 2024 eine aktualisierte Genehmigung voraus.

Weitere Änderungen

Zudem gibt es mehrere Detailänderungen. In den EBM aufgenommen werden die GOP 01476 (Auswahl und/oder Individualisierung von Inhalten der DiGA Mawendo) sowie die GOP 01477 (Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA companion patella). Beide GOP sind auch für Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin abrechenbar, da beide Digitalen Gesundheitsanwendungen auch bei unter 18-Jährigen anwendbar sind. Die Berechnungsfähigkeit wird entsprechend ebenfalls aufgenommen.

Weiterhin gibt es Anpassungen im EBM, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen. Die Zuschläge für die Infektionsdialyse, GOP 40835 sowie GOP 40836, die bei einer Infektion mit dem Coronavirus beziehungsweise bei der Absonderungspflicht gemäß der Coronavirus-Einreiseverordnung geltend gemacht werden konnten, werden gestrichen.