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22.01.2024

Anlage 3 der Rahmenvereinbarung Onkologie erweitert

Onkologie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Aufgrund neuer Erkenntnisse aus dem Lenkungsgremium wurde die Anlage 3 aktualisiert. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde die Anlage 3 „Biomarker – gesteuerte onkologische Diagnostik und Therapie“ zum Rahmenvertrag Onkologie in Berlin gem. § 140a SGB V durch eine neue Fassung erweitert und ersetzt. Hintergrund sind neue Erkenntnisse aus dem Lenkungsgremium vom 28. November 2023. 

Die Änderungen, sind der 5. Änderungsvereinbarung vom 15. Dezember 2023 zur Rahmenvereinbarung Onkologie vom 10.07.2019 gemäß § 140a SGB V mit AOK Nordost zu entnehmen.