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07.06.2023

STIKO: Allgemeine Impfempfehlungen zu COVID-19-Impfungen veröffentlicht

COVID-19-Impfung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die STIKO hat ihre allgemeinen Impfempfehlungen angepasst und empfiehlt COVID-19-Impfungen für Personen ab 18. Der Beschluss des G-BA zur Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie steht aber noch aus.

Mit dem Auslaufen der Coronavirus-Impfverordnung im April 2023 wurde die COVID-19-Schutzimpfung in die Schutzimpfungsvereinbarung aufgenommen (siehe Praxis-News vom 08.05.2023). Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat nun eine endgültige Impfempfehlung vorgelegt und die COVID-19-Impfung in ihre aktuellen allgemeinen Impfempfehlungen aufgenommen
(siehe Epidemiologisches Bulletin 4/2023). 

Bitte beachten Sie: Grundsätzlich sind die Ansprüche der COVID-19-Impfungen, so wie für alle anderen Impfungen für Gesetzlich Krankenversicherte, in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschuss geregelt. Aus Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts (RKI) können nach Beschuss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Impfleistungen für Gesetzlich Krankenversicherte in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) verankert werden.

Die Empfehlungen der STIKO auf einen Blick

  • Gesunden Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren (auch Schwangere) wird eine Basisimmunität empfohlen. Diese besteht aus zwei Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt. Dies kann eine Impfung oder eine Infektion sein.
    • Zwischen der ersten und zweiten Impfstoffdosis sollte ein Mindestabstand von drei Wochen liegen. 
    • Zwischen der zweiten und dritten Impfstoffdosis sollte ein Mindestabstand von sechs Monaten liegen. 
  • Eine jährliche Auffrischungsimpfung (Booster) zusätzlich zu der Basisimmunität sollen erhalten: 
    • Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf: 
      • Über 60-Jährige,
      • Personen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, 
      • Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen
    • Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko: 
      • medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patient:innen- oder Bewohner:innenkontakt
    • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patient:innen unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine COVID-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können

Hinweis zu Auffrischungsimpfungen: Diese sollen nach Angaben der STIKO mit Varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils zwölf Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen. Geimpft werden soll vorzugsweise im Herbst. 
Eine gleichzeitige Impfung gegen saisonale Influenza und Pneumokokken ist möglich, wenn entsprechende Indikationen vorliegen.

  • Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischungsimpfung) empfohlen.

Die komplette Impfempfehlung ist dem Epidemiologischen Bulletin 21/2023 zu entnehmen.

Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie steht aus.

Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) muss noch eine Aufnahme der aktualisierten COVID-19-Impfempfehlungen in die Schutzimpfungs-Richtlinie beschließen. Bis zur Veröffentlichung des Beschlusses im Bundesanzeiger sind die oben genannten Empfehlungen keine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen. Wir informieren Sie.