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24.01.2023

Psychiatrische und neurologische Kontrolluntersuchung in Grundpauschale überführt

Neu im EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

BA-Beschluss

 

Ab dem 1. April 2023 sind die psychiatrische und neurologische Kontrolluntersuchung in die jeweilige Grundpauschale einkalkuliert. Die bisher zur Abrechnung verwendeten GOP werden gestrichen.

Seit dem 1. April 2020 sind die GOP 16223 für die psychiatrische Kontrolluntersuchung und GOP 21235 für die neurologische Kontrolluntersuchung im EBM. Die Leistungen wurden befristet im Zuge der EBM-Weiterentwicklung aufgenommen. 

Nachdem in einer Überprüfung ermittelt wurde, dass die Untersuchungen relativ selten abgerechnet werden, werden die Leistungen zum 1. April 2023 in die Grundpauschalen überführt. In diesem Rahmen wird die Bewertung der Grundpauschalen 16210, 16211, 21214 und 21215 um einen Punkt und die Bewertung der Grundpauschale 16212 um zwei Punkte angehoben. Bei den psychiatrischen Grundpauschalen 21210 bis 21212 sowie der Grundpauschale 21213 erfolgt keine Anpassung. Außerdem werden die Leistungsinhalte der gestrichenen GOP 16223 und 21235 als fakultative Leistungen in die Grundpauschalen der Kapital 16 und 21 aufgenommen.

Mit Überführung der Leistungen in die Grundpauschalen entfallen die GOP 16223 und 21235 zum 1. April 2023 aus dem EBM.

Weitere Informationen im Beschluss des Bewertungsausschusses (BA).