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25.10.2022

Neue GOP für gynäkologisch-zytologische Untersuchung

Neu im EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Ab dem 1. Januar 2023 können immun-zytologische Untersuchungen der Zervix kurativ über die GOP 19327 abgerechnet werden.

Zum 1. Januar 2023 wird der EBM um immun-zytologische Untersuchungen erweitert. Der Bewertungsausschuss passt damit den EBM an die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie der Musterweiterbildungsordnung 2018 an.

Die Exfoliativ-Zytologie der Zervix wird ab dem 1. Januar 2023 über die GOP 19327 (Kapitel 19 EBM) abgerechnet. Diese bildet den obligaten Leistungsinhalt der Untersuchung des gefärbten Ausstrichs ab sowie fakultativ immun-zytologische Färbungen. Die bisherige GOP 19318 wird aus dem EBM gestrichen.

Wer kann die Leistung abrechnen?

Abrechnungsberechtigt sind Patholog:innen sowie Gynäkolog:innen mit der Zusatz-Weiterbildung in gynäkologischer Exfoliativ-Zytologie. Die Abrechnung setzt außerdem eine Abrechnungsgenehmigung der KV Berlin nach der Qualitätssicherungvereinbarung Zervix-Zytologie voraus.

Bitte beachten: Genehmigungsinhaber:innen der Zervix-Zytologie müssen keinen Antrag zur Abrechnung der GOP 19327 stellen, da die bestehende Genehmigung automatisch angepasst wird. Die Ärzt:innen werden von der Abteilung Qualitätssicherung per Informationsschreiben über die Änderung ihrer Abrechnungsgenehmigung informiert.

Weitere Informationen finden Sie in der PraxisNachricht der KBV.

Weitere Änderungen im EBM

Ferner wird zum 1. Januar 2023 die GOP 19328 für den kurativen HPV-Nachweis mittels Nukleinsäureamplifikationsverfahren in das Kapitel 19 EBM zu den anderen kurativen Leistungen der gynäkologischen Zytologie überführt. Zuvor war der HPV-Nachweis über die GOP 32819 aus dem Kapitel 32 EBM berechnungsfähig. Die Abrechnung der GOP 19328 setzt eine Genehmigung der KV Berlin nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.

Die GOP 19331 für die zytologische Untersuchung zur Diagnostik der hormonellen Funktion wird entsprechend der regelhaften Durchführung in der frauenärztlichen Praxis als GOP 08315 in das Kapitel 8 EBM überführt.