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29.08.2022

TSVG-Konstellationen nutzen – Akuttermine melden

Terminservicestelle (TSS)

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Praxen können weiterhin die mit dem TSVG eingeführten Akuttermine der TSS melden. Die für Akutfälle erbrachten Leistungen werden extrabudgetär vergütet. Eine Bereinigung findet nicht statt.

Mit dem für 2023 geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz stehen verschiedene mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführte Leistungen auf der Kippe (weitere Informationen finden Sie hier). 

Bisher keine Änderung vorgesehen sind für die sogenannten „TSS-Akutfälle“. Ein TSS-Akutfall liegt vor, wenn nach der medizinischen Ersteinschätzung bei Anruf der 116117 spätestens bis zum Ende des Folgetages eine Vorstellung in einer Praxis erfolgen sollte. Die Vermittlung von TSS-Akutfällen erfolgt exklusiv aus der Leitstelle des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.

Die Leistungen werden beim TSS-Akutfall im Arztgruppenfall und damit in dem gesamten Quartal extrabudgetär vergütet. Zusätzlich gibt es einen Zuschlag auf die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale in Höhe von 50 Prozent. 

Die Kennzeichnung im Praxisverwaltungssystem erfolgt wie folgt:

  • Kennzeichnung: TSVG-Feld (Feldkennung 4103): 2 für TSS-Terminfall
  • GOP für den Zuschlag angeben und mit A kennzeichnen (z. B. Augenärzte: GOP 06228A). Der Buchstabe markiert die zeitl. Vermittlung als TSS-Akutfall innerhalb von 24 Stunden. Die GOP sind der KBV-PraxisInfo (Seite 5) zu entnehmen.

So melden Sie Akuttermine

Praxen können Ihre Terminangebote bequem selbst über das Online-Portal (Zugang über TI oder Flexnet) der KV Berlin melden: Dort erreichen Sie den „eTerminservice“ unter „weitere Anwendungen“. Eine Anleitung zur Nutzung des eTerminservice finden Sie hier

Für Rückfragen steht Ihnen die Terminservicestelle gerne zur Verfügung. Erreichbar unter 030 / 31 003-939 oder unter ​​​​​​​.