Schliessen
InstagramYoutube

Zurück

30.06.2022

Ab 30. Juni: Anspruchsgrundlage und Vergütung für Corona-Testungen angepasst

Corona-Pandemie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Nur noch vulnerable Gruppen haben Anspruch auf eine kostenlose Bürgertestung und die Vergütung und Kostenerstattung im Zusammenhang mit Corona-Tests wird zum 1. Juli herabgesetzt.

Bitte beachten: Die neu geregelten Anspruchsvoraussetzungen zur Bürgertestung werden zu einer erheblichen bürokratischen Mehrbelastung in den Praxen führen. Auch ist bisher nicht geklärt, wie die Überprüfung im Rahmen der Abrechnung durch die Kassenärztlichen Vereinigung erfolgen soll. Vor diesem Hintergrund haben sich die Vorstände der KVen und KBV mit einem Brandbrief an den Bundesgesundheitsminster gewandt.

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 29. Juni 2022 eine dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) erlassen. Für Leistungserbringer, die Leistungen nach TestV erbringen und gegenüber der KV Berlin monatlich abrechnen, ergeben sich grundlegende Änderungen:

Bürgertestung nicht mehr für alle und nur noch eingeschränkt kostenlos

Seit dem 30. Juni 2022 haben nicht mehr alle asymptomatischen Personen Anspruch auf eine Bürgertestung. Wichtig hierbei: 

  • Die zu testenden Personen müssen ihre Anspruchsgrundlage gegenüber den Leistungserbringer:innen nachweisen. Diese ist teilweise als Bestandteil der Auftrags- und Leistungsdokumentation aufzubewahren.
  • Für einige Personen besteht eine Zuzahlungspflicht von 3 Euro. Ob das Land Berlin diese Kosten übernimmt (nach TestV möglich), ist aktuell nicht bekannt.

Für folgende Personen können PoC-Antigen-Tests weiterhin im Rahmen der Bürgertestung nach §4a TestV erbracht und abgerechnet werden.

Anspruchsberechtigte
(§ 4a Absatz 1 Satz 1 Nummer …)
NachweisZuzahlung (3 Euro/Test)
1Personen unter fünf JahrenSonstiger amtlicher Lichtbildausweis und Nachweis der AnspruchsberechtigungNein
2Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation bisher nicht gegen COVID-19-geimpft werden konnten (insbesondere Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel)Amtlicher Lichtbildausweis und ärztliches Zeugnis im Original, dass die zu testende Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden kannNein
3Personen, die zum Zeitpunkt der Testung bzw. in den letzten drei Monaten vor der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen / teilgenommen habenAmtlicher Lichtbildausweis und Nachweis der AnspruchsberechtigungNein
4Nachgewiesen mit dem Coronavirus infizierte Personen in Absonderung, bei denen die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist  Amtlicher Lichtbildausweis u. Nachweis der AnspruchsberechtigungNein
5Personen nach TestV § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 (Gegenwärtige Behandlung, Betreuung, Pflege oder Unterbringung in bestimmten Einrichtungen oder Unternehmen bzw. Gegenwärtige Behandlung, Betreuung, Pflege oder Unterbringung in stationären Einrichtungen oder ambulanten Diensten der Eingliederungshilfe bzw. dessen Besucher:innen)Amtlicher Lichtbildausweis u. Nachweis der Anspruchsberechtigung (nicht weiter definiert)Nein
6

Personen, die am Tag der Testung,

a) eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden
b) zu einer Person Kontakt haben werden, die das 60. Lebensjahr vollendet hat oder aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweist, schwer an COVID-19 zu erkranken

Amtlicher Lichtbildausweis u. Selbstauskunft über Anspruchsberechtigung u. unter 3 Euro Eigenbeteiligung
Achtung: Selbstauskunft ist als Teil der Auftrags- und Leistungsdokumentation aufzubewahren
Ja!
7Personen mit Statusanzeige erhöhtes Risiko in der Corona-Warn-App des RKIAmtlicher Lichtbildausweis u. Selbstauskunft über Anspruchsberechtigung u. unter 3 Euro EigenbeteiligungJa!
8Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen beschäftigen sowie deren BeschäftigteAmtlicher Lichtbildausweis u. Nachweis der Anspruchsberechtigung  (nicht weiter definiert)Nein
9Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches SozialgesetzbuchAmtlicher Lichtbildausweis u. Nachweis der Anspruchsberechtigung (nicht weiter definiert)Nein
10Personen, die mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in demselben Haushalt lebenAmtlicher Lichtbildausweis u. Nachweis Testergebnis infizierte Person + Nachweis übereinstimmende WohnanschriftNein

Ab 1. Juli: Vergütung und Kostenerstattung herabgesetzt

Ab dem 1. Juli 2022 wird die Labordiagnostik und die ärztliche Leistung im Zusammenhang mit PoC-Antigen-Tests geringer vergütet. Auch für Sachkosten zur Beschaffung von PoC-Antigen-Tests und Antigen-Tests zur Eigenanwendung werden künftig weniger Kosten erstattet.

Leistung / SachkostenVergütung ab 1. Juli 2022Vergütung bis 30. Juni 2022
Leistungen der Diagnostik mittels Nukleinsäurenachweis32,39 Euro43,56 Euro
Gespräch, Entnahme von Körpermaterial, PoC Diagnostik, Ergebnismitteilung, Zustellung Zeugnis über Vorliegen bzw. Nichtvorliegen einer Infektion einschließlich Zertifikat7 Euro
Bei Zuzahlung getestete Person: 4 Euro
8 Euro
Sachkosten für PoC-Antigen-Tests und Antigen-Tests zur Eigenanwendung2,50 Euro3, 50 Euro