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30.06.2022

Abrechnung 2. Quartal 2022: Wichtiger Hinweis zur Neupatient:innen-Kennzeichnung

Quartalsabrechnung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

Quartalsabrechnung

Praxen, bei denen sich die Praxiszusammensetzung geändert hat, sollten ab der Abrechnung für das 2. Quartal 2022 TSVG-Neupatient:innen manuell im PVS kennzeichnen.

Folgende Praxiskonstellationen sollten ab dem 2. Quartal 2022 ihre Neupatient:innen selbst kennzeichnen, sofern sich die BSNR! entweder für die gesamte Praxis oder einzelne Leistungserbringer geändert hat:

  • Ärzt:innen, dessen Anstellung in eine Zulassung umgewandelt wurde
  • Junior-Jobsharer:innen, die die Praxis von Seniors übernehmen
  • angestellter Jobsharer:innen, die die Zulassung von Vertragsärzt:innen übernehmen, bei denen sie vorher angestellt waren
  • Berufsausübungsgemeinschaft, in denen neue Ärzt:innen/Psychotherapeut:innen hinzu gekommen sind
  • Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft oder eines Medizinischen Versorgungszentrums aus mindestens zwei bereits bestehenden Praxen bzw. Vertragsärzt:innen, die seit mehr als 2 Jahren tätig sind
  • Trennung einer Berufsausübungsgemeinschaft oder eines Medizinischen Versorgungszentrums
  • Trägerwechsel in einem Medizinischen Versorgungszentrum
  • Wechsel der Rechtsform eines Medizinischen Versorgungszentrums
  • neuer Angestellten-Arztsitz

So werden Neupatient:innen ab dem 2. Quartal 2022 gekennzeichnet

Trifft eine der genannten Praxiskonstellationen für mindestens einen Leistungserbringer / eine Leistungserbringerin zu, haben alle Leistungserbringer:innen der Praxis die Neupatient:innen mit der Sondernummer (SNR) 98210 und der Vermittlungsart 5 (Neupatient) im Feld 4103 selbst zu kennzeichnen.

Hinweis für Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren mit mehr als 2 Arztgruppen: Innerhalb von zwei Jahren (acht Quartalen) können maximal zwei Arztgruppen die extrabudgetäre Vergütung von Neupatient:innen erhalten.

So wirkt sich die Kennzeichnung ab dem 2. Quartal 2022 auf die Vergütung aus 

Wichtig! Die mit der SNR 98210 gekennzeichneten Patientenfälle werden extrabudgetär vergütet. 

Sofern im Abrechnungspaket mindestens einmal die SNR 98210 enthalten ist, entfällt die automatische Kennzeichnung von Neupatient:innen mit der Pseudoziffer 88210E durch die KV Berlin.