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29.06.2022

Strahlentherapeutische Leistungen werden zum 1. Juli erneut angepasst

EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Zum 1. Juli 2022 werden einige Zuschläge zur Hochvolttherapie in Grundleistungen überführt. Auch die Bewertung ausgewählter GOP wurde angepasst.

Der Bewertungsausschuss (BA) hat mit Wirkung zum 1. Juli 2022 Anpassungen bei den strahlentherapeutischen Leistungen des Kapitels 25 im EBM beschlossen. 

Zum einem werden einige der im Januar 2021 eingeführten Zuschläge zur Hochvolttherapie in ihre jeweilige Grundleistung integriert, die Bewertung der Grundleistungen wurde entsprechend angehoben. Auch weitere Zuschläge zur Hochvolttherapie werden ab dem 1. Juli höher vergütet.

Außerdem hat der Bewertungsausschluss andere Bestrahlungsplanungsleistungen in ihrer Bewertung angepasst. 

Angepasste GOP im Überblick

GOPBeschreibungBewertung in Punkten bis 30. Juni 2022Bewertung in Punkten ab 1. Juli 2022
25316Bestrahlung mit Linearbeschleuniger bei gutartiger Erkrankung385440
25317Zuschlag bei mehr als einem Zielvolumen bei gutartiger Erkrankung177204
25318Zuschlag IGRT bei gutartiger Erkrankung316in GOP 25316 integriert
25321Bestrahlung mit Linearbeschleuniger bei bösartiger Erkrankung771960
25324Zuschlag bei mehr als einem Zielvolumen bei bösartiger Erkrankung212241
25325Zuschlag Hochpräzisionstechnik bei bösartiger Erkrankung220in GOP 25321 integriert
25326Zuschlag IGRT bei bösartiger Erkrankung255in GOP 25321 integriert
25327Zuschlag Hochpräzisionstechnik in Kombination mit IGRT bei bösartiger Erkrankung420in GOP 25321 integriert
25328Zuschlag bei Überschreitung der Einzeldosis ≥ 2,5 Gy bei bösartiger Erkrankung430480
25329Zuschlag bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bei bösartiger Erkrankung313313
25340Bestrahlungsplanung I200120
25341Bestrahlungsplanung II - ausschließlich bei Bestrahlung mit Linearbeschleuniger30783463
25342Bestrahlungsplanung III - ausschließlich bei Bestrahlung mit Linearbeschleuniger42004744
25343Zuschlag Hochpräzisionsbestrahlungsplanung51011245
25345Bestrahlungsplanung II bei Weichstrahl- oder Orthovolttherapie10541054

 

Weitere Informationen über die Anpassungen gibt die PraxisNachricht der KBV.

Zum Hintergrund

Die strahlentherapeutischen Leistungen des Kapitels 25 sind zum Januar 2021 neu im EBM gefasst worden. Dabei sollte die Umstellung punktsummen- und ausgabenneutral erfolgen; die Leistungen wurden auf Basis von Kalkulationsannahmen bewertet. Nach einer ersten Prüfung wurden bereits einige Leistungen zum 1. Oktober 2021 in der Vergütung abgesenkt (siehe Praxis-News vom 29.09.2021). Im zweiten Schritt sind zum 1. Juli 2022 nun weitere Anpassungen erfolgt.