Zum 1. Juli werden Leistungen der mikrobiologischen Diagnostik neu in den EBM aufgenommen, ergänzt und an den Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.
Die Prüfungen der Fachinformationen im Rahmen der frühen Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses hatten ergeben, dass die Leistungen der mikrobiologischen Diagnostik im EBM angepasst werden müssen. Der Bewertungsausschuss (BA) hat die Details festgelegt und die Änderungen zum 1. Juli 2022 beschlossen.
Die wichtigsten Neuerungen:
- Nach der GOP 32480 können künftig Nachweise von allen Arzneimittel-spezifischen Antikörpern unabhängig vom auslösenden Wirkstoff abgerechnet werden. Hierfür wurde die Einschränkung auf den Wirkstoff Velmanase alfa aufgehoben. In diesem Zuge entfällt die GOP 32481, die bisher für den Nachweis von Antikörpern gegen Sebelipase alfa vorgesehen war.
- Nukleinsäurebasierte direkte Erregernachweise für Erreger einer akuten gastrointestinalen Infektion, einer sexuell übertragbaren Infektion oder einer Atemwegsinfektion werden indikationsspezifisch in den neuen GOP 32851 bis 32853 zusammengefasst. Die Bewertungen der GOP 32851 bis 32853 unterliegen einer Abstaffelung ab dem zweiten Erreger und einem Höchstwert.
Einen Überblick über alle angepassten Leistungen gibt die PraxisNachricht der KBV sowie der BA-Beschluss.