Schliessen
InstagramYoutube

Zurück

20.06.2022

Fachgebundene genetische Beratung: Keine eigene Genehmigung für die neuen GOP

Qualitätssicherung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Ärzt:innen, die die fachgebundene genetische Beratung erbringen und abrechnen, müssen für die neuen EBM-Leistungen gemäß GOP 01789 und 01790 keinen Genehmigungsantrag bei der KV Berlin stellen.

Zum 1. Juli 2022 wird der EBM um die GOP 01789 und 01790 für die ärztlichen Beratungen über den Test und die Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mittels nicht-invasivem Pränataltest (NIPT) erweitert (Praxis-News vom 01.06.2022). Bedingung für die Abrechenbarkeit dieser beiden neuen Leistungen ist eine Abrechnungsgenehmigung für die GOP 01788, der fachgebundenen genetischen Beratung.

Genehmigungsinhaber:innen der GOP 01788 müssen keinen Antrag für die GOP 01789 und 01790 stellen, da die bestehenden Genehmigungen automatisch angepasst werden. Die Ärzt:innen werden per Informationsschreiben über die Änderung ihrer Abrechnungsgenehmigung von der Abteilung Qualitätssicherung zeitnah informiert.