Ab September sollen alle Apotheken eRezepte annehmen können. In Berlin beginnt der stufenweise Rollout frühestens Ende des Jahres, die Erprobung des eRezepts ist aber für alle bereits möglich.
Die Gesellschafter der gematik haben einen neuen Plan für den Rollout des eRezeptes beschlossen. Demnach soll ein stufenweiser Rollout zunächst in den KV-Regionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein beginnen. Ende des Jahres werden sukzessive sechs weitere KV-Regionen und danach die restlichen neun KV-Regionen hinzukommen. Bedingung für den Start einer jeweiligen Rollout-Phase: Für eine Phase müssen zunächst alle definierten Qualitätskriterien erreicht worden sein und alle Gesellschafter stimmen gemeinsam über den Eintritt in die nächste Phase ab. Außerdem soll der Startprozess eng von der gematik begleitet werden. Weitere Details zur Ausgestaltung des Rollouts gibt die PraxisNachricht der KBV.
Was bedeutet der Rollout-Plan für Berliner Vertragsärzt:innen?
Der stufenweise Rollout bietet die Chance, das eRezept nicht nur hinsichtlich der funktionierenden Technik, sondern auch im Hinblick auf die Praxisabläufe zu testen. Deshalb sollten Berliner Praxen – auch wenn die KV-Region voraussichtlich frühestens Ende des Jahres offiziell in den stufenweisen Rollout einbezogen wird – bereits jetzt den Einsatz im Praxisalltag erproben, wenn sie technisch dazu in der Lage sind. Spätestens ab September kann dies auch einfacher werden, denn ab dann sollen bundesweit alle Apotheken eRezepte annehmen können sollen – so sieht es aktuell der Plan der gematik vor.
Das eRezept erfordert folgende technische Komponenten:
- eHBA G2 für die elektronische Signatur
- Update zum E-Health-Konnektor; besser aber ePA-Konnektor, um eine Komfortsignatur zu erstellen
- PVS-Softwareupdate für das E-Rezept (PVS-Hersteller müssen das Update spätestens zum 1. Januar 2022 zur Verfügung stellen. Bitte wenden Sie sich an den Hersteller, um den Zeitpunkt für die Umstellung abzustimmen)
- Drucker, der den Tokenausdruck mit mind. 300 dpi drucken kann (auch Tintenstrahldrucker möglich)
Bei der Erprobung des eRezeptes können Praxen folgendermaßen vorgehen:
- Wenn der Anbieter der Verordnungssoftware (VOS) das Update für das eRezept bereits zur Verfügung stellt, sollte dieses in enger Abstimmung mit dem Hersteller installiert werden. Dabei gibt es bei einigen VOS/PVS-Herstellern auch die Möglichkeit, am Feldtest der gematik teilzunehmen.
- Sofern die Apotheken in räumlicher Nähe zur Praxis nicht in der Lage oder nicht dazu bereit sind, eRezepte zu empfangen und einzulösen, kann die Praxis Versicherten ein Papierrezept auf Muster 16 ausstellen.
Informationen zum eRezept und weiteren TI-Anwendungen finden Sie auf der Themenseite.