Zum 1. Juli werden durch zwei Beschlüsse Leistungen für die nicht-invasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 in den EBM aufgenommen.
Der Bewertungsausschuss (BA) hat in seiner Sitzung vom 18. Mai die Vergütung der ärztlichen Beratung über den Test und der Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mittels nicht-invasivem Pränataltest (NIPT) beschlossen. Die Vergütung wird ab dem 1. Juli 2022 gezahlt. Dazu wurden drei neue GOP in den Abschnitt 1.7.4 (Mutterschaftsvorsorge) des EBM aufgenommen.
Die neuen Leistungen im Überblick
- GOP 01789: Beratung nach Gendiagnostikgesetz (GenDG) zum nicht-invasiven Pränataltest
- 84 Punkte (9,46 Euro), je vollendete 5 Minuten, viermal je Schwangerschaft
- Wer kann die Leistung abrechnen?:
- Fachärzt:innen für Gynäkologie und Geburtshilfe mit Qualifikation „fachgebundene genetische Beratung“
- Fachärzt:innen für Humangenetik oder auf dem Fachgebiet entsprechend qualifizierte Ärzt:innen mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik
- GOP 01790: Beratung nach GenDG bei Vorliegen eines positiven nicht-invasiven Pränataltests
- 166 Punkte (18,70 Euro), je vollendete 10 Minuten, viermal je Schwangerschaft
- Wer kann die Leistung abrechnen?:
- Fachärzt:innen für Gynäkologie und Geburtshilfe mit Qualifikation „fachgebundene genetische Beratung“
- Fachärzt:innen für Humangenetik oder auf dem Fachgebiet entsprechend qualifizierte Ärzt:innen mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik
- GOP 01870: nicht-invasiver Pränataltest zur Bestimmung des Risikos einer Trisomie 13, 18 und 21
- 1642 Punkte (184,99 Euro), zweimal im Krankheitsfall, einmal je Schwangerschaft
- Es ist ein validiertes Testverfahren anzuwenden, welches die in den Mutterschafts-Richtlinien festgelegten Testgütekriterien erfüllt.
- Wer kann die Leistung abrechnen?:
- Fachärzt:innen für Humangenetik oder Fachärzt:innen für Laboratoriumsmedizin
Zum Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte 2019 beschlossen, dass der vorgeburtliche Bluttest auf die Trisomien 13, 18 und 21 in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird.
Mit der Untersuchung an fetaler DNA aus mütterlichem Blut auf die Trisomien 13, 18 und 21 sollen invasive pränataldiagnostische Maßnahmen (z. B. Fruchtwasseruntersuchungen) vermieden werden.
Versicherteninformation Bluttest auf Trisomien
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt eine Versicherteninformation bereit.Die Bereitstellung der ausführlichen Versicherteninformation ist Bestandteil der ärztlichen Beratung zur Blutuntersuchung auf die Trisomien 13, 18 und 21 mittels NIPT und soll der Schwangeren im Rahmen der Beratung ausgehändigt werden.