Die Vergütung für SARS-CoV-2-PCR-Tests nach EBM bei GKV-Versicherten mit Krankheitssymptomen wird zum 1. Juli von bislang 35,00 Euro auf 27,30 Euro pro Test abgesenkt.
Der Bewertungsausschuss (BA) hat in seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 beschlossen, dass die Vergütung für SARS-CoV-2-PCR-Tests nach EBM bei symptomatischen GKV-Versicherten zum 1. Juli 2022 auf 27,30 Euro (bislang 35,00 Euro) pro Test abgesenkt wird.
Außerdem wird der obligatorische Leistungsinhalt der GOP 32816 geringfügig angepasst: Als Untersuchungsmaterial der oberen Atemwege sind zukünftig nur noch Abstriche des Oropharynx und/oder des Nasopharynx zulässig.
Zudem entfallen die in der Anmerkung enthaltenen medizinischen Indikationshinweise und die Verpflichtung zur Angabe einer medizinischen Begründung für die Abrechnung.
Wie bisher kann der PCR-Test auf SARS-CoV-2 nur von Fachärzt:innen für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie durchgeführt und bis zu fünfmal im Behandlungsfall berechnet werden.
Die Regelungen nach der Coronavirus-Testverordnung sind von dem Beschluss nicht betroffen.