Das BMG hat die Coronavirus-Impfverordnung bis 25. November verlängert. Praxen können damit wie gewohnt gegen COVID-19 weiterimpfen.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Coronavirus-Impfverordnung bis zum 25. November 2022 verlängert. Die Änderungen wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für Praxen ändert sich nichts – Impfungen gegen COVID-19 können unverändert fortgeführt werden.
Die Verordnung wäre ursprünglich am 31. Mai 2022 ausgelaufen. Eine Verlängerung war nach derzeitiger Rechtslage maximal bis zum 25. November möglich – ein Jahr nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Neu in der verlängerten Coronavirus-Impfverordnung sind Regelungen bezüglich Zahnarztpraxen und Impfzentren. Künftig dürfen auch niedergelassene Zahnärzte die Impfung verabreichen. Außerdem können Impfzentren und mobile Impfteams Geflüchteten aus der Ukraine Impfungen gegen COVID-19 und weitere Schutzimpfungen – ergänzend zu den Arztpraxen – anbieten.