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02.05.2022

Sonderregelung zu Untersuchungszeiträumen ab U6 läuft aus

Corona-Pandemie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

Coronavirus (Themenseite)

Ab dem 1. Juli 2022 dürfen die Toleranzzeiten für die Kinder-Untersuchungen von U6 bis U9 nicht mehr überschritten werden. Die bisher geltende Corona-Sonderregelung endet zum 30. Juni.

Pandemiebedingt wurden Anfang 2020 die Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten ab der U6 befristet ausgesetzt. So war es seitdem möglich, die Kinder-Untersuchungen U6, U7, U7a, U8 sowie U9 auch durchzuführen und abzurechnen, wenn die jeweils geltenden Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten überschritten wurden.

Mit Auslauf der Corona-Sonderregelung zum 30. Juni 2022 müssen sich Ärzt:innen ab dem 3. Quartal 2022 wieder an die Fristen und Vorgaben in der Kinder-Richtlinie des G-BA und den Allgemeinen Bestimmungen zum EBM halten. Eine Abrechnung der U-Untersuchungen bei Überschreiten der Fristen ist ab dem 1. Juli nicht mehr möglich.

Die meisten Corona-Sonderregelung waren bereits Ende März ausgelaufen (siehe Praxis-News vom 21.03.2022).