Das Büro der Vertreterversammlung informiert mit einem VV-Telegramm, dass der Wahlaufruf zur Wahl der 16. Vertreterversammlung der KV Berlin am 28. April erfolgt.
Weitere grundlegende Informationen vorab:
- Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen läuft vom 02.05. - 30.05.2022.
- Es gibt zwei getrennte Wahlkörper:
- Den Wahlkörper für die ärztlichen Mitglieder und
- den Wahlkörper für Psychologische Physchotherapeut:innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen.
- Wahlvorschläge können als Einzel-Wahlvorschläge oder als Listen-Wahlvorschläge eingereicht werden.
- Die Kandidierenden müssen Mitglieder der KV Berlin sein.
- Jede Bewerberin und jeder Bewerber darf nur einmal kandidieren (d.h. nicht auf mehreren Wahlvorschlägen) und muss sich mit ihrer oder seiner Kandidatur schriftlich einverstanden erklären.
- Bei der Einreichung von Listen empfiehlt es sich, das schriftliche Einverständnis sämtlicher auf der Liste kandidierender Personen einzuholen und mit einzureichen.
- Weiterhin muss jeder Wahlvorschlag von mindestens 50 weiteren Mitgliedern des Wahlkörpers, die sich nicht mit diesem Wahlvorschlag bewerben und nicht auf einem anderen Wahlvorschlag kandidieren, unterstützt werden.