Wurden Personen mit den Impfstoffen von Sinovac, Sinopharm oder mit Sputnik V grundimmunisiert, wird eine Auffrischimpfung mit mRNA-Impfstoff nach drei Monaten empfohlen.
Geflüchtete aus der Ukraine sind, wenn Sie bereits gegen COVID-19 immunisiert sind, in der Regel mit Impfstoffen geimpft, die nicht in der EU zugelassen sind. Für die Impfstoffe CoronaVac ® von Sinovac, Covilo® von Sinopharm oder Covaxin® von Bharat Biotech International Ltd. bzw. Sputnik V® von Gamelaya hat die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Impfempfehlung angepasst.
Sind Personen mit einem der drei Impfstoffen grundimmunisiert, wird eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer oder Moderna) nach mindestens 3 Monaten empfohlen. Ist die Grundimmunisierung noch nicht abgeschlossen bzw. wurde erst eine Impfung verabreicht, sollen Personen weiterhin eine neue (vollständige) Impfserie mit einem EU-zugelassenen Impfstoff erhalten. Das gilt auch für Personen, die mit einem anderen nicht in der EU zugelassenen Impfstoff grundimmunisiert wurden.
Das angepasste Impfschema hat die STIKO mit ihrer 19. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung am 31. März 2022 veröffentlicht. Die Impfempfehlungen für Geflüchtete des RKI wurden an die Empfehlung angepasst.