Eine Infusionstherapie kann ab dem 1. April 2022 auch für eine intravenöse Gabe von Immunglobulinen mit einer Dauer von mindestens 60 Minuten abgerechnet werden.
Die intravenöse Infusionstherapie mit Immunglobinen war bisher im EBM für viele Indikationen nicht adäquat abgebildet. Der Bewertungsausschuss hat deshalb beschlossen, die Infusionstherapie (GOP 02101) um einen obligaten Leistungsinhalt zu erweitern. Durch diese Anpassung kann die GOP 02101 ab dem 1. April 2022 auch für die intravasale Gabe von Immunglobulinen mit einer Dauer von mindestens 60 Minuten abgerechnet werden.