Mit Xevudy® (Sotrovimab) kommt in Kürze ein monoklonales Antikörperpräparat auf den Markt, dass auch vor der Omikron-Variante schützen soll.
Die Europäische Union hat am 17. Dezember 2021 das monoklonale Antikörperpräparat Xevudy® (Sotrovimab) zum therapeutischen Einsatz bei COVID-19 erkrankten Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren (Körpergewicht von mindestens 40 kg) zugelassen. Ende Januar soll es in Deutschland über sogenannte Sternapotheken für die Anwendung im ambulanten Bereich verfügbar sein.
Monoklonale Antikörper gegen das Spike-Protein können in der frühen Krankheitsphase die SARS-CoV-2-Viruslast bei einer leichten bis moderaten COVID-19-Erkrankung senken. Sie sind damit eine Option zur antiviralen Therapie von COVID-19. In-vitro-Tests haben zuletzt ergeben, dass die unter dem Markennamen Ronapreve® zugelassene, bereits eingesetzte Antikörperkombination Casirivimab/Imdevimab möglicherweise nicht bei der Omikron-Virusvariante wirksam ist. Das Präparat Xevudi® soll auch vor der Omikron-Variante schützen.
Hinweise zur Anwendung von Xevudi®:
- innerhalb von fünf Tagen nach Auftreten von COVID-19-Symptomen anwenden (Produktinformation)
- zugelassen für Patient:innen, die keine zusätzliche Sauerstofftherapie benötigen und dazu ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben (z.B. bei Adipositas, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder immunsupprimierte Patienten)
- im Rahmen der Zulassung keine prophylaktische Gabe möglich
- empfohlene Dosis: eine einzelne intravenöse Infusion von 500 mg, die nach Verdünnung des Arzneimittels verabreicht wird (Infusionsdauer ca. 30 Minuten)
- Transport und Lagerung bei Kühlschranktemperaturen (+2 °C bis +8 °C)
Die Arzneimittelpackungen werden zunächst nur in englischer und französischer Sprache gekennzeichnet sein. Über einen QR-Code in den Packungen kann auf die deutsche Fach- und Gebrauchsinformation zugegriffen werden (siehe auch Informationen des Paul-Ehrlich-Instituts).
Bereitstellung, Anspruch sowie die Vergütung regelt die Monoklonale-Antikörper-Verordnung (MAKV). Diese und die Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung von monoklonalen Antikörpern werden derzeit ergänzt. Die KV Berlin informiert über weitere Details, sobald diese bekannt sind.
Weitere Informationen zur Monoklonalen Antikörpertherapie bei COVID-19 stellt die KV Berlin auf einer Infoseite zur Verfügung.