Ab Februar erfolgt die initiale Bewerbung auf einen Arztsitz nicht mehr per Post, sondern über ein Online-Formular. Die gesamte Kommunikation bis zum Antrag auf Zulassung wird auf E-Mails umgestellt.
Jeweils rund 30 Sitze für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen werden jeden Monat in Berlin ausgeschrieben: Auf Antrag der Praxisabgeber:innen entscheidet der Zulassungsausschuss für Ärzte und Psychotherapeuten (ZA) über die Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens. Bei positiver Entscheidung erteilt der ZA den Auftrag an die KV, den jeweiligen Kassensitz unter Angabe einer Kennziffer auszuschreiben, um so interessierte Bewerber:innen zu finden.
Die Ausschreibung dieser Sitze unter Angabe des Bezirks und der Fachgruppe auf der Website der KV Berlin war bisher der einzig digitale Schritt in diesem Prozess. Danach folgten monatlich rund 400 Briefe zwischen Bewerber:innen, Praxisabgeber:innen und KV. Mit der Einführung eines digitales Ausschreibungsverfahren soll der ganze Prozess ab Februar effizienter, kostengünstiger und umweltfreundlicher werden.
Das ändert sich für Bewerber:innen
Bewerber:innen bekunden mittels eines Online-Formulars ihr Interesse für einen Sitz. Über das Formular teilen sie ihre persönlichen Daten und ggf. die Daten einer rechtlichen Vertretung mit. Die KV Berlin stellt anschließend den Kontakt zu den jeweiligen Praxisabgeber:innen her.
Innerhalb eines Werktages nach Verifizierung der E-Mail-Adresse werden die Kontaktdaten der Bewerber:innen per E-Mail an die Praxisabgeber:innen weitergeleitet. Anschließend können sich beide Parteien über weitere Details zur Praxis und zur Übernahme austauschen. Wichtig: Bewerberinnen sollten in dem Formular unbedingt eine korrekte und aktuelle E-Mail-Adresse angeben, denn die Kommunikation mit der KV Berlin erfolgt ausschließlich an die im Online-Formular angegebene E-Mail-Adresse.
Erst wenn Interessent:innen entscheiden, sich auf einen Sitz zu bewerben und den kostenpflichtigen Antrag auf Zulassung an den Zulassungsausschuss stellen, kommt wieder Papier zum Einsatz. Der Antrag muss nämlich nach der Zulassungsverordnung für Ärzte (Ärzte-ZV) schriftlich gestellt werden.
Das ändert sich für Praxisabgeber:innen
Praxisabgeber:innen erhalten die Kennziffer ihres ausgeschriebenen Arztsitzes sowie die Liste mit den Bewerber:innen künftig per E-Mail und nicht mehr per Post. Damit dieser Prozess reibungslos läuft, sollten Praxisabgeber:innen im Antrag auf ein Nachbesetzungsverfahren darauf achten, eine aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben.