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20.01.2022

Kodierunterstützung bis Ende Juni in allen PVS verfügbar

Neu im EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die zum Jahreswechsel eingeführte neue Kodierunterstützung wird spätestens bis zum 30. Juni 2022 von allen PVS-Herstellern bereitgestellt. Es gilt eine entsprechende Übergangsfrist.

Die neue Kodierunterstützung wurde zum 1. Januar 2022 eingeführt, allerdings können noch nicht alle Praxen die Funktionen über ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) anwenden. Der Grund: Einige PVS-Hersteller konnten die neuen Funktionen nicht rechtzeitig bis zum Jahreswechsel umsetzen und ihr Produkt durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zertifizieren lassen.

Praxen, deren Softwaresysteme die Kodierunterstützung bereits anbieten, wenden diese neuen Funktionen seit Januar an. Für Praxen, bei denen die Kodierunterstützung noch nicht integriert ist, ändert sich zunächst nichts. Softwarehersteller haben für die Bereitstellung längstens bis zum 30. Juni 2022 Zeit. 

Hierzu hatte die Vertreterversammlung der KBV am 3. Dezember 2021 eine Übergangsregelung beschlossen, die eine Verlängerung des Umsetzungs- und Zertifizierungszeitraumes vorsieht.

Über Ziel und Funktionen der neuen Kodierunterstützung hat die KV Berlin in einer Praxis-News vom 03.09.2021 und in der aktuellen Ausgabe des KV-Blatts informiert. Ausführliche Informationen bietet außerdem ein Serviceheft der KBV.