Ab März ist die Beratung zur Organspende als hausärztliche Leistung über den EBM abrechenbar. Hausärzt:innen erhalten im Februar ein Info-Starterpaket, das bei der Beratung unterstützen soll.
Nach dem aktuellen Transplantationsgesetz sollen Hausärzt:innen ihre Patient:innen regelmäßig darauf hinweisen, dass sie mit Vollendung des 16. Lebensjahres eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben, ändern und widerrufen und mit Vollendung des 14. Lebensjahres einer Organ- und Gewebespende widersprechen können. Bei Bedarf soll alle zwei Jahre eine ergebnisoffene Beratung über die Organ- und Gewebespende insbesondere zu folgenden Punkten erfolgen:
- die Voraussetzungen, Möglichkeiten und Nutzen der Organ- und Gewebespende,
- die Möglichkeit, freiwillig eine Erklärung im Organspenderegister abzugeben,
- die Bedeutung einer abgegebenen Organspendeerklärung.
Diese Beratung wird zum 1. März in den Abschnitt 1.4 EBM aufgenommen, die Vergütung erfolgt extrabudgetär:
GOP | Leistung | Bewertung |
GOP 01480 | Beratung zur Organ- und Gewebespende | 65 Punkten (7,32 Euro) |
Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte können die GOP alle zwei Jahre pro Patient/Patientin ab dem vollendeten 14. Lebensjahr abrechnen.
BZgA stellt Informationen bereit
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat in Kooperation unter anderem mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Bundesärztekammer und dem Deutschen Hausärzteverband Informationsmaterialien für Ärzt:innen und Patient:innen entwickelt. Ein Starterpaket mit Hinweis auf die kostenfreie Bestellmöglichkeit weiterer Unterlagen wird Anfang Februar an alle Hausärzt:innen versandt.
Weitere Informationen in der PraxisNachricht der KBV.