Das eRezept befindet sich 2022 zunächst weiterhin in der Testphase. Die eAU muss seit dem 1. Januar verpflichtend eingesetzt werden, wenn die technischen Voraussetzungen vorhanden sind.
Wie bereits berichtet (Verordnungs-News Nr. 1), ist die Testphase für die Einführung des eRezeptes erneut verlängert worden. Dies hatte das BMG in einem Schreiben an die Gesellschafter der gematik mitgeteilt.
Weiterhin Muster 16
Für die Arztpraxen heißt das, dass sie vorerst weiterhin Rezepte auf Muster 16 ausstellen. Dies ist auch nach dem Update der Verordnungssoftware, mit der eRezepte künftig ausgestellt werden können, möglich. Hierzu hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung angesichts der zu erwartenden massiven Probleme bei der Einführung bereits im letzten Jahr eine Richtlinie erlassen (Praxis-News vom 05.11.2021). Demnach können Praxen für Arzneimittelverordnungen vorerst weiterhin das Papierrezept (Muster 16) nutzen, wenn das eRezept nicht funktioniert.
eAU seit 1. Januar verpflichtend
Für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) haben das BMG und der GKV-Spitzenverband leider trotz der immer noch bestehenden technischen Probleme eine Verschiebung der Einführung abgelehnt. Die KBV empfiehlt den Praxen daher ein gestuftes Vorgehen, je nach Verfügbarkeit der erforderlichen technischen Komponenten (siehe auch Sonder-PID 22.12.2021):
- Sind die technischen Voraussetzungen in der Praxis gegeben, ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach dem 1. Januar 2022 nach Maßgabe der Anlage 2b BMV-Ä digital an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln.
- Stehen die notwendigen technischen Voraussetzungen in der Praxis nicht zur Verfügung, ist das im BMV-Ä vorgesehene Ersatzverfahren anzuwenden: Der Versicherte erhält eine mittels Stylesheet erzeugte papiergebundene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Ausfertigungen Versicherter, Krankenkasse und Arbeitgeber). Ein digitaler Nachversand ist nicht erforderlich.
- Sind weder die technischen Voraussetzungen für die Übermittlung der eAU (1.) noch das Ersatzverfahren (2.) gegeben, so wird den Versicherten formlos eine papiergebundene AU-Bescheinigung ausgestellt (auch Muster 1 möglich).
KBV-Umfrage eAU: Bis 20. Januar teilnehmen
Um einen besseren Eindruck vom aktuellen Stand der Umsetzung sowie den noch bestehenden Problemen zu erhalten, führt die KBV erneut eine Onlinebefragung von Praxen zur eAU durch. Eine Teilnahme ist bis einschließlich 20. Januar möglich. Hierbei ist unwichtig, ob Sie bereits auf die eAU umgestellt haben oder nicht. Die Teilnahme dauert etwa fünf Minuten.
Alle Informationen zu eAU und eRezept sowie weiterführende Links finden Sie auf der Themenseite zu den TI-Anwendungen.