Schliessen
InstagramYoutube

Zurück

10.01.2022

Hörscreening bei Neugeborenen: Anpassung der GOP 01706

Neu im EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Zeitliche Vorgaben hatten immer wieder zu Abrechnungsproblemen beim Hörscreening von Neugeborenen geführt. Nun wurde die GOP 01706 im EBM angepasst.

Die GOP 01706 bildet die Kontrolle der automatisierten Hirnstammaudiometrie (AABR) nach auffälliger Erstuntersuchung ab. Gemäß Kinder-Richtlinie des G-BA müssen Kinderärzt:innen, die die Früherkennungsuntersuchungen U3, U4 und U5 durchführen, sich vergewissern, dass das Neugeborenen-Hörscreening dokumentiert wurde. Ist dies nicht der Fall, so muss die Untersuchung veranlasst sowie deren Durchführung und das Ergebnis dokumentiert werden.

Bisher führten aber Beschränkungen im EBM zu Abrechnungsproblemen, wenn die Kontroll-AABR erst im Rahmen der U4 oder U5 veranlasst oder durchgeführt beziehungsweise das Ergebnis dokumentiert wurde. Der Bewertungsausschuss hat deshalb den Zeitbezug in den Anmerkungen zur GOP 01706 gestrichen. Somit kann die Kontroll-AABR seit dem 1. Januar 2022 gemäß der in der Kinder-Richtlinie definierten Zeiträume über den EBM abgerechnet werden.