Seit Januar kann die Dokumentation der Schwangerschaft nicht nur im Mutterpass, sondern auch digital in der ePA erfolgen. Ein Wechsel der Formate sollte während der Schwangerschaft vermieden werden.
Mit Änderung der Mutterschafts-Richtlinien kann die Schwangerenvorsorge seit dem 1. Januar 2022 entweder im Mutterpass in Papierform dokumentiert werden oder auf Wunsch der Patientin digital in der elektronischen Patientenakte bzw. im sogenannten eMutterpass.
Wichtig: Damit die Dokumente vollständig sind, sollte während der Schwangerschaft nicht zwischen den beiden Formaten gewechselt werden. Auch eine gleichzeitige Nutzung von papiergebundenem Mutterpass und eMutterpass ist nicht vorgesehen, sodass Ärzt:innen nicht doppelt dokumentieren müssen.
Bei der Auswahl des Formats sollten Schwangere beraten werden. Unter Umständen haben noch nicht alle an der Schwangerenvorsorge Beteiligten, wie zum Beispiel Hebammen, die Möglichkeit, um den eMutterpass zu befüllen. Vor diesem Hintergrund kann es sinnvoll sein, weiterhin das Papierformat zu nutzen.
Weitere Informationen zum eMutterpass finden Sie auf der Themenseite der KBV.