Telemonitoring bei Herzinsuffizienz wird als datengestütztes, zeitnahes Management zum 1. Januar 2022 in den EBM aufgenommen. Für das Telemedizinische Zentrum bedarf es einer Abrechnungsgenehmigung.
Im Dezember 2020 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz als Nr. 37 in die Anlage I („Anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“) der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL) aufzunehmen. Dieser Beschluss trat am 31. März 2021 in Kraft.
Zum 1. Januar 2022 werden nunmehr die Leistungen zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz für die primär behandelnde Ärztin oder den primär behandelnden Arzt (PBA) sowie für das Telemedizinische Zentrum (TMZ) in den EBM aufgenommen.
Telemonitoring bei Herzinsuffizienz ist ein datengestütztes, zeitnahes Management, das grundsätzlich in Zusammenarbeit zwischen einer bzw. einem PBA und einem TMZ erfolgt.
Die Methode beinhaltet das Telemonitoring mittels implantierter kardialer Aggregate (z. B. Defibrillatoren und Schrittmacher) zur Erhebung von medizinischen Daten sowie Daten zur Gerätefunktion bzw. das Telemonitoring mittels externer Geräte zur Erhebung von Gewicht, Blutdruck, elektronische Herzaktion und Information zum allgemeinen Gesundheitszustand.
Neue Leistungen für PBA
Für primär behandelnde Ärzt:innen (PBA) werden neue Leistungen in die EBM-Abschnitte 3.2.3 (hausärztliche Versorgung), 4.3.2 (Kinder-und Jugendmedizin) und 13.3.5 (Kardiologie) aufgenommen. Die Leistungen für die bzw. den PBA im Abschnitt 13.3.5 können auch von Fachärzt:innen für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie bzw. mit Schwerpunkt Pneumologie und Lungenärzt:innen sowie von Fachärzt:innen für Innere Medizin ohne Schwerpunkt durchgeführt und berechnet werden.
Leistung | GOP | Bewertung | Bemerkungen |
Indikationsstellung inkl. Aufklärung zur Überwachung einer Patientin/eines Patienten im Rahmen des Telemonitoring bei Herzinsuffizienz gemäß Nr. 37 Anlage I der MVV-RL | 03325, 04325, 13578 | 7,32 € / 65 Punkte | je vollendete 5 Minuten, dreimal im Krankheitsfall berechnungsfähig |
Zusatzpauschale für die Betreuung einer Patientin/eines Patienten im Rahmen des Telemonitoring bei Herzinsuffizienz, den Austausch zwischen PBA und TMZ, die Indikationsprüfung sowie den Kontakt zwischen Patient:in und PBA ggf. mit Therapieanpassung | 03326, 04326, 13579 | 14,42 € / 128 Punkte | einmal im Behandlungsfall |
Neue Leistungen für TMZ
Für das Telemedizinische Zentrum (TMZ) werden folgende neue Leistungen und eine neue Kostenpauschale in den EBM aufgenommen:
Leistung | GOP | Bewertung | Bemerkungen |
Anleitung und Aufklärung der Patient:innen zu Grundprinzipien des zur Anwendung kommenden Telemonitoring, zum Gebrauch der dabei eingesetzten Geräte und zu relevanten Aspekten des Selbstmanagements gemäß § 3 Absatz 3 Nr. 1 der Nr. 37 Anlage I der MVV-RL | 13583 | 10,70 € / 95 Punkte | einmal im Krankheitsfall |
Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mittels kardialem Aggregat | 13584 | 123,93 € / 1.100 Punkte | einmal im Behandlungsfall Die Leistung beinhalt die Erfassung, Analyse und Sichtung der Daten, die Dokumentation sowie die Benachrichtigung und Abstimmung mit dem PBA |
Zuschlag zur GOP 13584 für ein gegebenenfalls stattfindendes intensiviertes Monitoring. | 13585 | 26,48 € / 235 Punkte | einmal im Behandlungsfall Das intensivierte Monitoring beinhaltet das Telemonitoring auch am Wochenende sowie an Feiertagen und es erfordert eine individuelle Vereinbarung zwischen PBA und TMZ zur Zusammenarbeit. |
Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mittels externer Messgeräte | 13586 | 236,59 € / 2.100 Punkte | einmal im Behandlungsfall Die Leistung beinhalt die Erfassung, Analyse und Sichtung der Daten, die Dokumentation sowie die Benachrichtigung und Abstimmung mit der/dem PBA. |
Zuschlag zur GOP 13586 für ein gegebenenfalls stattfindendes intensiviertes Monitoring | 13587 | 26,48 € / 235 Punkte | einmal im Behandlungsfall Das intensivierte Monitoring beinhaltet das Telemonitoring auch am Wochenende sowie an Feiertagen und es erfordert eine individuelle Vereinbarung zwischen PBA und TMZ zur Zusammenarbeit. |
Kostenerstattung für die notwendigen Geräte im Zusammenhang mit dem Telemonitoring von Patient:innen mittels externer Messgeräte (Blutdruckmessgerät, EKG, Waage, Tablet/Transmitter) | 40910 | 68,00 € | einmal im Behandlungsfall Mit der GOP 40910 sind alle Kosten im Zusammenhang mit der Geräteversorgung des Patienten durch das TMZ abgegolten. |
Die Berechnung der neuen sechs Leistungen für das TMZ setzten Genehmigungen der KV Berlin nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz gemäß § 135 Abs. 2 SGB V und nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Rhythmusimplantat-Kontrolle gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
Bitte beachten Sie: Die Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz ist noch nicht in Kraft getreten.