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28.12.2021

Arztpraxen können für die Impfung ohne Genehmigung weitere Ärzt:innen einsetzen

COVID-19-Impfung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Zur Beschleunigung der Impfkampagne, können Praxen ohne Genehmigung zusätzliche Ärzt:innen einsetzen. Diese dürfen ausschließlich COVID-19-Impfungen durchführen.

Um die Impfkampagne noch stärker anzukurbeln, wird das Vertragsarztrecht gelockert. Dies teilten Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und KBV-Chef Dr. Andreas Gassen in einem Schreiben mit. Durch die Lockerung sollen weitere Reserven mobilisiert und die Arbeit in den Praxen erleichtert werden. Arztpraxen können somit ohne Genehmigung weitere approbierte Ärzt:innen, zum Beispiel Pensionäre oder im Krankenhaus tätigen Ärzt:innen, einsetzen. Eine vorherige Anzeigepflicht gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung und die Notwendigkeit einer Genehmigung durch den Zulassungsausschuss besteht nicht.Bitte beachten: Diese angestellten Ärzt:innen dürfen ausschließlich COVID-19-Impfungen durchführen. Die Abrechnung erfolgt über die Betriebsstättennummer der Arztpraxis.

Außerdem ist es möglich, außerhalb der Praxisräume zu impfen. Impfungen können dadurch ohne Anzeigenpflicht an jedem beliebigen Ort durchgeführt werden, der sich für Impfungen eigne. Dies sei mit der Corona-Impfverordnung vereinbar. 

Alle aktuellen Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung – von der Bestellung bis zur Abrechnung finden Sie hier.