Bis zum 9. Januar erhalten Vertragsärzt:innen für Impfungen einen Zuschlag von 8 Euro. Für jede COVID-19-Schutzimpfung werden dann 36 statt 28 Euro gezahlt.
Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach teilte am 22. Dezember mit, dass Vertragsärzt:innen in der Zeit vom 24. Dezember 2021 bis zum 9. Januar 2022 für Impfungen einen Zuschlag von 8 Euro erhalten. Für jede COVID-19-Schutzimpfungen werden somit anstatt 28 Euro dann 36 Euro gezahlt.
Der Zuschlag von acht Euro wird normalerweise nur an Wochenenden, an Feiertage sowie am 24. und 31. Dezember gezahlt. Mit der neuen Regelung wird der Impfzuschlag nun bis einschließlich 9. Januar 2022 auch an Werktagen gewährt.
Abrechnung
Für den Zuschlag zum Impfhonorar geben Arztpraxen die Pseudoziffer 88325 an. Wird der Zuschlag nicht abgerechnet, setzt die KV Berlin diesen bis einschließlich 9. Januar in der Quartalsabrechnung für das 1. Quartal 2022 automatisch zu.
Weitere Informationen zur Vergütung von Impfleistungen finden Sie hier.