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27.12.2021

Erneute Änderung der Anlage 9.2 des BMV-Ärzte rückwirkend zum 1. Oktober 2021

Mammographie-Screening

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die Online-Durchführung der theoretischen Kursanteile für die fachliche Befähigung beim Mammographie-Screening-Programm ist nunmehr bis Ende September 2024 möglich.

Das Mammographie-Screening-Programm und somit die Anlage 9.2 Bundesmantelvertrag-Ärzte („Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening“) ist rückwirkend zum 1. Oktober 2021 ein weiteres Mal angepasst worden. Die Anpassungen erfolgten im § 41 der Übergangsregelungen aufgrund der zum 30. September 2021 ausgelaufenen pandemiebedingten Ausnahmeregelungen zur Durchführung von Online-Fortbildungskursen für die fachliche Befähigung.

Das Angebot, den theoretischen Teil der Fortbildungskurse zum Erhalt der KV-Genehmigung nach Anhang 2 der Anlage 9.2 BMV-Ä online durchzuführen, gilt weiterhin zunächst für drei Jahre und somit bis Ende September 2024 – unabhängig von der Corona-Pandemie.

Für den in Teilen oder gesamt als Onlinekurs abzuhaltenden theoretischen Teil gelten gemäß § 41 Buchstabe r) folgende Voraussetzungen:

  • Die Möglichkeit einer Interaktion zwischen Kursleiter:in und Kursteilnehmer:innen ist durch eine geeignete Plattform und darüber angebotene Anwendungen (z. B. Fragefunktion für alle Teilnehmer) zu gewährleisten.
  • Die Teilnahme an allen Kursbestandteilen muss vom Kursleiter überprüfbar sein.
  • Die Anzahl der Teilnehmer richtet sich kursspezifisch nach den Vorgaben des Anhangs 2.
  • Der Onlinekurs erfolgt in sinnvoll in sich abgeschlossenen, themenbezogenen Blöcken.
  • Die Kurstage und Module müssen nicht unmittelbar aufeinander folgen. Die Zeit zwischen dem ersten und letzten Kurstag soll zwei Wochen einschließlich der gegebenenfalls angrenzenden Wochenenden nicht überschreiten.