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17.12.2021

Corona-Sonderregelungen bis Ende März 2022 verlängert

Corona-Pandemie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


G-BA und Bewertungsausschuss haben bundesweit geltende Corona-Sonderregelungen wie die telefonische AU und die Regelungen zur Videosprechstunde bis zum 31. März 2022 verlängert.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und der Bewertungsausschuss (BA) haben zahlreiche Sonderregelungen, die aufgrund der Corona-Pandemie gelten erneut verlängert. Außerdem gelten mehrere Regelungen des G-BA, die an den Beschluss des Deutschen Bundestages zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite geknüpft waren, ebenfalls fort.

Bis zum 31. März 2022 (oder länger) gelten unter anderem Sonderreglungen in folgenden Bereichen:

  • Ausstellung und Abrechnung der Telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes“ 
  • Videosprechstunde
  • Telefonische Konsultationen
  • Psychotherapeutische Versorgung
  • Untersuchungszeiträume bei U-Untersuchungen ab U6 (bis 30.06.2022)
  • Substitutionsbehandlung (bis 31.05.2022)
  • Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln und anderen Leistungen
  • Portokosten für den Versand von Folgeverordnungen

Die Beschlüsse des G-BA und des BA stehen noch unter Vorbehalt der Beanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Die KBV hat auf ihrer Website die Informationen zu den Corona-Sonderregelungen entsprechend aktualisiert. Dort ist neben einer aktuellen Übersicht der geltenden Regelungen auch ein Kurzüberblick als PDF zu finden.