Ab 2022 gilt für den KBV-Vertrag „Hallo Baby“ ein geändertes Teilnahmeverfahren für Versicherte. Insbesondere die Patienteninformation und Teilnahmeerklärung für Versicherte wurde angepasst.
Auf Forderung des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) haben die Partner des Vertrags „Hallo Baby“ vertragliche Inhalte verhandelt und Anpassungen zum Teilnahmeverfahren der Versicherten umgesetzt. Die Änderungen sind in einem 5. Nachtrag zum Vertrag geregelt und treten zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Folgendes wurde inhaltlich sowie redaktionell im Rahmen des 5. Nachtrages angepasst und ausgetauscht:
- Teilnahme von Versicherten (§ 5)
- Teilnehmende Betriebskrankenkassen (Anlage 1)
- Patienteninformation (Anlage 3)
- Teilnahme- und Einwilligungserklärung der Versicherten (Anlage 4)
Ab dem 1. Januar ist Versicherten, die in den Vertrag eingeschrieben werden sollen, die neue Patienteninformation und Teilnahme- und Einwilligungserklärung auszuhändigen. Außerdem haben zum Jahresende einige Betriebskrankenkassen ihre Teilnahme am Vertrag gekündigt (vgl. Anlage 1).
Die neuen Anlagen stehen ab dem 1. Januar 2022 auf der Infoseite zum Vertrag als Download zur Verfügung. Der 5. Nachtrag wird nach Abschluss des Unterschriftenverfahrens veröffentlicht.
Bitte beachten: Laborleistungen, die im Rahmen des Vertrags erbracht werden, dürfen den Versicherten nicht privat in Rechnung gestellt werden. Weitere Informationen hierzu sind dem Merkblatt für Praxen zu entnehmen.