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29.11.2021

Ab 1. April 2022: Neue Zusatzpauschalen für Medikamentenabgabe

Neu im EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht

Für die Beobachtung und Betreuung von Patient:innen bei der Gabe bestimmter Medikamente werden zum 1. April 2022 neue Zusatzpauschalen in den EBM aufgenommen – bisherige GOP werden gestrichen.

Zwei neue Zusatzpauschalen werden zum 1. April 2022 für die Beobachtung und Betreuung von Patient:innen in den EBM aufgenommen. Sie gelten

  • bei parenteraler intravasaler Behandlung mit Sebelipase alfa und/oder Velmanase alfa, oder
  • nach der oralen Gabe von Fingolimod oder Siponimod sowie erstmals auch von Ozanimod oder Ponesimod.

Je nach Dauer der Leistung kann eine andere GOP (GOP 01540-01545) abgerechnet werden. Die neuen GOP können von Fachärzt:innen für Innere Medizin, Kinder- und Jugenmedizin (Schwerpunktpädiater), Neurologie, Nervenheilkunde sowie Neurologie und Psychiatrie abgerechnet werden.

Parallel zur Neuaufnahme der Leistungen wurden andere GOP gestrichen, deren Leistungsbestandteile in die neuen Zusatzpauschalen überführt wurden. Außerdem wurde die GOP 02102 angepasst: Sie kann ab April auch bei einer Infusionstherapie (ohne anschließende Beobachtung) mit Velmanase alfa abgerechnet werden. Bislang ist dies nur bei der Gabe von Sebelipase alfa möglich.

Weitere Informationen in der PraxisNachricht der KBV.