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26.11.2021

KV Berlin setzt die Zuschläge für die höhere Impfvergütung automatisch zu

COVID-19-Impfung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Seit Mitte November wird die COVID-19-Impfung besser vergütet. Die Zuschläge werden von der KV Berlin in der Quartalsabrechnung automatisch zugesetzt. 

Wie bereits informiert (PID Nr. 23), wird die COVID-19-Impfung seit dem 16. November höher vergütet. Um die höhere Vergütung in der Abrechnung abzubilden, wurden zwei Zuschläge mit entsprechenden Pseudo-GOP eingeführt:

  • GOP 88326: Zuschlag zur Impfung (8 Euro)
  • GOP 88325: Zuschlag zur Impfung am Sa/So/ gesetzlichen Feiertagen inkl. 24. und 31. Dezember (8 Euro)

Zuschläge werden automatisch zugesetzt

Wenn Praxen die Zuschläge nicht selbst abrechnen, wird die KV Berlin diese automatisch in der Quartalsabrechnung für das vierte Quartal 2021 zusetzen. Somit können Praxen weiterhin wie gewohnt die COVID-19-Impfung mit den bereits geltenden GOP abrechnen und erhalten trotzdem die höhere Vergütung.

Bitte beachten: Weiterhin können nur COVID-19-Impfungen vergütet werden, die auch über das Impf-DokuPortal der KBV gemeldet werden (vgl. CoronaImpfV § 4 Absatz 1 Satz: verpflichtende Teilnahme an der Impfsurveillance).

Alle aktuellen Informationen zur Abrechnung und Vergütung der COVID-19-Schutzimpfung finden Sie hier.