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23.11.2021

Infektionsschutzgesetz: Testpflicht für Praxispersonal

Corona-Pandemie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Auch geimpftes und genesenes Praxispersonal muss ab dem 24. November einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen. Das sieht das geänderte Infektionsschutzgesetz vor.

Update 25.11.2021: Keine tägliche Testpflicht für Praxispersonal (Sonder-PID 25.11.2021)

Nach dem am 23. November 2021 veröffentlichten Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Gesundheitseinrichtungen einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen – unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind. Patient:innen sind von der Regelung ausgenommen.

Der tägliche Antigentest kann in den Praxen gemäß IfSG (Paragraf 28b Absatz 2) eigenständig ohne Überwachung erfolgen. Alternativ sind zwei PCR-Tests pro Woche möglich. 

Kostenerstattung von Antigentests

Bisher ist die Kostenerstattung für die Testung von Praxispersonal mit der Coronavirus-Testverordnung (TestV) geregelt. Pro Person werden die Sachkosten für 10 Antigentests pro Monat erstattet. Die Abrechnung erfolgt monatlich über eine Coronavirus-Abfrage im Online-Portal. Inwieweit darüber hinaus Kosten erstattet werden, ist aktuell nicht bekannt. Eine Kostenübernahme für PCR-Tests für diese Testanlässe ist aktuell ausgeschlossen.

Dokumentation und Meldepflicht

Arbeitgebende müssen die Testergebnisse dokumentieren und alle zwei Wochen an die zuständige Behörde melden. Wer diese Stelle ist und wie die Meldung erfolgen so, ist noch nicht geklärt. Details hierzu werden vom Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) festgelegt.

Positive Testergebnisse sind wie gewohnt meldepflichtig. Bei positiven Antigentests ist eine bestätigende PCR-Testung erforderlich (Kostenerstattung gemäß TestV). Positiv getestete Personen müssen sich bis zur Abklärung mittels PCR in häusliche Isolation begeben. Nach positivem PCR-Test sind dies 14 Tage. Weitere Schutzmaßnahmen sind mit dem ÖGD abzustimmen.