Schliessen
InstagramYoutube

Zurück

21.11.2021

Bestellung für die 48. Kalenderwoche: Bund schränkt Bestellung von BioNTech/Pfizer ein

COVID-19-Schutzimpfung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Bereits mit der nächsten Bestellung bis Dienstag, 23. November können Praxen nur noch bis zu 30 Dosen Comirnaty je Arzt für die Woche vom 29. November bis 5. Dezember ordern. Moderna und Johnson&Johnson sind unbegrenzt bestellbar.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat mitgeteilt, dass der Impfstoff von BioNTech/Pfizer ab Ende November bis auf Weiteres kontingentiert wird. In der kommenden Woche erhalten die Praxen noch rund 4,6 Millionen Dosen von BioNTech/Pfizer. Danach wird überwiegend Impfstoff von Moderna bereitgestellt. Arztpraxen können Impfstoff dieses Herstellers sowie von Johnson & Johnson weiterhin unbegrenzt bestellen.

Bereits ab der Woche vom 29. November bis 5. Dezember (KW 48) wird BioNTech/Pfizer kontingentiert. Praxen können mit der nächsten Bestellung bis Dienstag, 23. November, nur noch bis zu 30 Dosen Comirnaty von BioNTech/Pfizer je Arzt für die Woche vom 29. November bis 5. Dezember bestellen.

Vor allem Auffrischimpfungen, für die ein mRNA-Impfstoff zu verwenden ist, werden dann bei über 30-Jährigen vermehrt mit Spikevax von Moderna erfolgen müssen. Nach der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission, die sich seit Donnerstag im Stellungnahmeverfahren befindet, sind beide mRNA-Impfstoffe – Comirnaty und Spikevax –gleichermaßen zum Boostern geeignet.

Der Arzt trägt unabhängig davon, welchen der beiden Impfstoffe er einsetzt, kein Haftungsrisiko für Impfschäden, wenn er die Impfung ordnungsgemäß durchführt. Alle nach der auf Grundlage des SGB V erlassenen Coronavirus-Impfverordnung geimpften Personen können einen etwaigen Versorgungsanspruch wegen eines Impfschadens gegen den Staat geltend machen.

Bestellmenge pro Ärztin/Arzt für die Woche vom 29. November bis 5. Dezember; Bestellung bis Dienstag, 23. November, 12 Uhr

  • COVID-19-Impfstoff Comirnaty®: bis zu 30 Impfstoffdosen (5 Vials) 
  • COVID-19-Impfstoff Spikevax®: Keine Höchstbestellmenge 
  • COVID-19-Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson: Keine Höchstbestellmenge

Der Impfstoff Spikevax des US-Unternehmens Moderna ist in Deutschland für die Grundimmunisierung ab 12 Jahren sowie für Auffrischimpfungen ab 18 Jahren zugelassen. Personen unter 30 Jahren sowie Schwangere sollen laut STIKO nicht mit Moderna, sondern mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer geimpft werden.  

Bitte beachten Sie:

  • Der Impfstoff für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfung wird auf einem Rezept bestellt.
  • Bestellen Sie nur so viel Impfstoff, wie sie in der Woche verimpfen können
  • Nicht verbrauchter Impfstoff kann nicht zurückgegeben werden. Aber: Unter Einhaltung der Transportvorgaben können nicht verbrauchte Dosen an in der Nähe tätige Vertragsärzt:innen, Privat- und Betriebsärzt:innen, Impfzentren und angegliederte mobile Impfteams weitergegeben werden.

Hinweise zu Impfungen mit Moderna

Bei Spikevax ist keine Rekonstitution erforderlich. Für die Grundimmunisierung sind zwei Dosen zu je 0,5 ml im Abstand von vier bis sechs Wochen notwendig, für Auffrischimpfungen 0,25 ml.

Dies sollten Praxen bei der Bestellung des Impfstoffes von Moderna berücksichtigen. Ein Vial reicht somit für 20 Auffrischimpfungen oder zehn Impfungen im Rahmen der Grundimmunisierung. Impfzubehör wird ausreichend mitgeliefert.

Engpässe bei Etiketten für Dokumentation möglich

Vorübergehend kann es bei den Etiketten für die Dokumentation im Impfausweis Engpässe geben, wo bislang elf Stück pro Vial mitgeliefert werden. Die KBV hat sowohl beim BMG als auch beim Hersteller angemahnt, schnellstens genügend Klebeetiketten für die Durchführung von Auffrischimpfungen zur Verfügung zu stellen.  

Alle aktuellen Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung – von der Bestellung bis zur Abrechnung finden Sie hier.