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17.11.2021

Auffrischimpfung: Praxen können bei Impfabstand flexibel vorgehen

COVID-19-Schutzimpfung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

PraxisNachricht der KBV

Für eine Vereinfachung der Abläufe können Praxen bei der Auffrischimpfung flexibel vorgehen. Der empfohlene Impfabstand von sechs Monaten sei als zeitliche Richtschnur zu verstehen.

Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Andreas Gassen haben sich in einem Brief an alle Vertragsärzt:innen gewandt. In Bezug auf die Auffrischimpfung teilen sie mit, dass der gemäß Zulassung vorgesehene Abstand von 6 Monaten zur Grundimmunisierung bei Personen ab 18 Jahren als zeitliche Richtschnur zu verstehen sei. Dieser Abstand müsse nicht tagesgenau eingehalten werden.

Es wird zudem noch einmal betont, dass Ärzt:innen im eigenen Ermessen alle Personen ab 18 Jahren eine Booster-Impfung verabreichen können – unabhängig von der aktuellen STIKO-Empfehlung, die die Impfung vor allem für ältere Personen, Pflegeheimbewohner:innen und medizinisches wie pflegerisches Personal empfiehlt. Diese Auffrischung kann dann auch vor Ablauf der sechs Monate erfolgen.

Dieses flexible Vorgehen, dass auch die Abläufe in den Praxen erleichtern soll, sei von der „Zulassung gedeckt, haftungsrechtlich abgesichert und der entsprechende Anspruch in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes begründet. Das Bundesministerium hat dafür Sorge getragen, dass ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, um allen ein Impfangebot machen zu können, die sich eine Auffrischimpfung entsprechend dieser Leitlinie wünschen.“

Den vollständigen Brief im Wortlaut hat die KBV in einer PraxisNachricht veröffentlicht.