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08.11.2021

Update zur Auffrischimpfung

COVID-19-Schutzimpfung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Alle Personen haben sechs Monate nach Grundimmunisierung Anspruch auf eine Auffrischimpfung, dabei haben Personen mit STIKO-Empfehlung den Vorrang. Der Impfstoff von Moderna ist für Auffrischungen zugelassen.

Um die Corona-Pandemie einzudämmen, kommt es jetzt auf eine rasche Umsetzung der Auffrischimpfungen an. Im Rahmen der Verfügbarkeit der Impfstoffe sind entsprechend der Coronavirus-Impfverordnung und der Zulassung die sogenannten Booster-Impfungen grundsätzlich für alle Personen möglich, deren Grundimmunisierung bereits sechs Monate oder länger zurückliegt. Aus diesem Personenkreis sollten – so lautet auch die aktuelle STIKO-Empfehlung – insbesondere
folgende Personen geimpft und aktiv angesprochen werden:

  • Personen ab 70 Jahren
  • Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen
  • Pflegepersonal und andere Tätige mit direktem Kontakt mit den zu Pflegenden in ambulanten, teil oder vollstationären Einrichtungen
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt
  • Personen mit Immundefizienz, z. B. Patienten mit Krebs, Autoimmunerkrankungen, HIV
  • Personen, die mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden

Ausnahme: Immungesunden Personen, die vor oder nach einer COVID-19-Impfung eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird derzeit keine Auffrischimpfung nach einer Grundimmunisierung empfohlen. 

Die Auffrischimpfung sollte laut STIKO frühestens sechs Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen, unabhängig davon, welcher Impfstoff (mRNA- oder Vektorimpfstoff) bei dieser verwendet wurde.

Impfstoff von Moderna für Booster-Impfung zugelassen

Neben Comirnaty von BioNTech/Pfizer hat die Europäische Kommission den COVID-19-Impfstoff Spikevax von Moderna für Auffrischimpfungen mit der halben Dosis zugelassen. Laut Zulassung kann der Impfstoff von Moderna Personen ab 18 Jahren frühestens sechs Monate nach der zweiten Dosis gegeben werden. Die Boosterdosis beträgt 0,25 ml und damit die Hälfte der Dosis, die für die Grundimmunisierung verwendet wird (0,5 ml).

Aus einem Vial von Moderna können somit bis zu 20 Dosen zu je 0,25 ml gezogen werden, wenn nur Auffrischimpfungen durchgeführt werden. Die Dosis für die Grundimmunisierung beträgt weiterhin 0,5 ml je Impfung.

Bitte beachten: Die dritte Impfung bei Patienten mit schwerer Immundefizienz nach vier Wochen gilt nach der Fachinformation von Moderna weiterhin als Grundimmunisierung und soll mit der vollen Dosis (0,5 ml) erfolgen.

Alle aktuellen Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung – von der Bestellung bis zur Abrechnung finden Sie hier.