Ab dem nächsten Jahr hilft eine Kodierunterstützung im Praxisverwaltungssystem beim Verschlüsseln von Diagnosen. Ein neues Serviceheft der KBV gibt einen Überblick über die neuen Funktionen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine Kodierunterstützung entwickelt, die zum 1. Januar 2021 in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) zur Verfügung stehen soll.
Neben altbewährten Funktionen wie die Kodesuche und die Kennzeichnung von Dauerdiagnosen kommt mit dem Kodier-Check eine neue Funktion hinzu, die bei den Kodierungen der komplexen Diagnosen Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes mellitus und Folgen des Bluthochdrucks helfen soll. Diese neue Funktion bildet einen Schwerpunkt des neuen Service-Hefts der KBV-Reihe PraxisWissen.
Serviceheft bestellen oder herunterladen
Das „PraxisWissen: Kodierunterstützung“ stellt alte wie neue Funktionen übersichtlich vor und gibt konkrete Beispiele für das Kodieren. Die Broschüre kann auf der Website der KBV heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden. Das Heft lag außerdem dem Deutschen Ärzteblatt vom 15. Oktober bei.
Zum Hintergrund:
Mit der Entwicklung einer Kodierunterstützung erfüllte die KBV den gesetzlichen Auftrag aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz, wonach die KBV zum 1. Januar 2022 Kodiervorgaben einführen muss.
Die KBV hat die Inhalte und Funktionen der Kodierunterstützung genau festgelegt. Die konkrete Implementierung in das jeweilige PVS obliegt dabei den Herstellern. Aktuell läuft die Umsetzung in den Praxisverwaltungssystemen und das Zertifizierungsverfahren.
Über die neue Kodierunterstützung hat die KV Berlin bereits im KV-Blatt 05/2021 sowie einer Praxis-News vom 03.09.2021 informiert.