Teilnehmende Ärzt:innen dürfen zur Einschreibung neuer Patient:innen ausschließlich die neuen Teilnahmeerklärungen verwenden. Versicherte können ihre Teilnahme innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Der Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie gemäß § 73c SGB V (a.F.) zwischen der IKK classic und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Vereinigungen vertreten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie der Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie gemäß § 73c SGB V (a.F.) zwischen der SECURVITA Krankenkasse und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Vereinigungen vertreten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung sind zum 1. Oktober 2021 folgendermaßen angepasst wurden:
- Mit den Nachträgen werden die Verträge gemäß § 140a Abs. 1 Satz 4 SGB V nach der Fassung des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung (GPVG) von der bisherigen Rechtsgrundlage (§ 73c SGB V a.F.) auf die nun geltende Rechtsgrundlage gemäß § 140a SGB V umgestellt. Die ärztliche Teilnahme und die Teilnahme der bisher eingeschriebenen Patienten bleiben weiterhin bestehen.
- Für neue Patient:innen wurde die Teilnahmeerklärungen entsprechend angepasst. Die teilnehmenden Vertragsärzt:innen verwenden zur Einschreibung neuer Patient:innen ausschließlich die neuen Teilnahmeerklärungen.
- Die Versicherten haben die Möglichkeit ihre Teilnahme innerhalb von 14 Tagen nach deren Abgabe bei der Krankenkasse ohne Angaben von Gründen schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Krankenkasse zu widerrufen.
- Außerdem verpflichtet sich der Versicherte mit der Teilnahme ärztliche Leistungen im Rahmen des vertraglichen Versorgungsauftrages nur von teilnehmenden Vertragsärzt:innen in Anspruch zu nehmen. Die Verpflichtung gilt für ein Jahr.