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29.09.2021

Anpassungen bei strahlentherapeutischen Leistungen zum 1. Oktober

EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


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KBV-PraxisNachricht

Der Bewertungsausschuss hat die Bewertungen von strahlentherapeutischen Leistungen in Kapitel 25 des EBM überprüft und eine Absenkung zum 1. Oktober 2021 beschlossen.

Zum 1. Januar 2021 wurden die strahlentherapeutischen Leistungen im EBM neugefasst. Dabei wurden auch weitere Abrechnungsziffern in das Kapitel 25 aufgenommen. Die Umstellung sollte punktsummen- und ausgabenneutral erfolgen. Die Bewertung der Leistungen erfolgte auf Basis von Kalkulationsannahmen. 

Der Bewertungsausschuss hat nun bei der vorgenommenen Überprüfung der Bewertung von strahlentherapeutischen Leistungen eine Diskrepanz zwischen den Annahmen einerseits und den Abrechnungsergebnissen andererseits festgestellt. Aufgrund dessen gibt es nun verschiedene Anpassungen im EBM zum 1. Oktober. 

Absenkungen der Bewertungen betreffen zahlreiche Gebührenordnungspositionen (GOP) in Kapitel 25, z. B. werden 

  • bei gutartigen Erkrankungen die therapeutische Bestrahlungsleistung mit dem Linearbeschleuniger über die GOP 25316 „Bestrahlung mit einem Linearbeschleuniger bei gutartigen Erkrankungen“ künftig mit 385 statt 405 Punkten bewertet
  • bei den GOP 25316, 25321 sowie 25325 bis 25329 zusätzliche Anmerkungen aufgenommen, wonach diese jeweils einmal am Behandlungstag berechnungsfähig sind und es für eine zweimalige Berechnung einer besonderen Begründung benötigt wird

Leistungen im Zusammenhang mit der Weichstrahl- oder Orthovolttherapie (GOP 25310) erhalten eine Höherbewertung und werden mit 115 statt bisher 92 Punkten bewertet. Zudem ist ab 1. Oktober für die rechnerunterstützte Bestrahlungsplanung mit individueller Dosisplanung bei Weichstrahl- oder Orthovolttherapie die neue GOP 25345 berechnungsfähig (1054 Punkte).

Eine komplette Übersicht der Anpassungen bei den strahlentherapeutischen Leistungen sowie die Neubewertungen der einzelnen GOP in Kapitel 25 finden Sie hier 

Zum 30. Juni 2022 wird der Bewertungsausschuss eine erneute Überprüfung der strahlentherapeutischen Leistungen und gegebenenfalls weitere Bewertungsanpassungen sowie strukturelle Änderungen an den GOP mit Wirkung zum 1. Juli 2022 vornehmen.