Ab Oktober können neue gruppenpsychotherapeutische Leistungen erbracht und abgerechnet werden. Bei bestimmten Konstellationen muss eine Kennzeichnung im PVS erfolgen.
Zum 1. Oktober 2021 werden die probatorische Sitzungen im Gruppensetting (GOP 35163 bis 35169) und die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung (GOP 35173 bis 35179) in den EBM aufgenommen (siehe Praxis-News vom 25.08.2021). Die Abrechnung für ein Gruppensetting gilt je vollendete 100 Minuten und je Patient:in. Beträgt die Therapiezeit mindestens 50 Minuten sind die GOP mit einem „H“ zu kennzeichnen. Beträgt die Sitzungsdauer mindestens 50 Minuten und wird dabei eine Bezugsperson eingebunden, erfolgt die Kennzeichnung mit einem „Z“. Beträgt die Sitzungsdauer 100 Minuten und mit Einbindung einer Bezugsperson, dann erfolgt die Kennzeichnung der GOP mit einem "B".
Beispiele:
- Probatorische Sitzung von mind. 50 Minuten, 6 Teilnehmer: GOP 35166H
- Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung von mind. 50 Minuten, 9 Teilnehmer mit Bezugsperson: GOP 35179Z
- Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung von 100 Minuten, 9 Teilnehmer mit Bezugsperson: GOP 35179B
Probatorische Sitzungen im Krankenhaus
Neu ab Oktober ist außerdem, dass probatorische Sitzungen bereits im Krankenhaus stattfinden können. In diesem Fall werden die GOP für den Besuch eines Kranken (GOP 01410) und Besuch eines weiteren Kranken (01413) mit einem „K“ gekennzeichnet.