Die Vertreterversammlung hat den HVM für 2022 verabschiedet. Damit treten grundlegende Änderungen in der Honorarverteilung in Kraft, die Praxen mehr Planungssicherheit geben sollen.
Im aktuellen KV-Blatt hat die KV Berlin erstmals über die Anpassung des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) für 2022 informiert. Dieser HVM wurde am 2. September 2021 von der Vertreterversammlung verabschiedet.
Die wichtigste Änderung: Für alle vier Quartale in 2022 erhalten Praxen ein festes Budget, das sogenannten Praxis- Euro-Volumen (PEV). Dieses Budget basiert auf dem RLV-/QZV-Budget, dass einer Praxis im vierten Quartal 2021 zugewiesen wird – jedoch gewichtet durch einen quartalsspezifischen Anpassungsfaktor, der je Versorgungsbereich (Haus-und Fachärzt:innen) zu berechnen ist.
Was bleibt wie bisher? Das PEV muss genauso mit Leistungen gefüllt werden wie das bekannte RLV-/QZV-Budget. Alle Leistungen bis zur Obergrenze des PEV werden zu den Preisen des EBM voll bezahlt. Alle Leistungen, die oberhalb des PEV erbracht werden, sind lediglich mit einem abgestaffelten Punktwert zu vergüten.
Kann das für 2022 zugewiesene Budget noch beeinflusst werden?
Nein, denn das RLV-/QZV-Budget für das 4. Quartal 2021 errechnet sich noch anhand von Parametern des Vor- und Vorvorjahresquartals. Mit anderen Worten: Was auch immer an Leistungen im 4. Quartal 2021 erbracht wird, hat auf die PEV in 2022 keinen Einfluss. Aber: Die Budgetzuweisung allein macht nicht das Honorar einer Praxis aus. Die letzten Quartale haben gezeigt, welche wichtige Rolle die Erbringung von TSVG-Leistungen (Neupatienten, offene Sprechstunde, Hausarzt-Vermittlungsfall, TSS-Terminfall) am Gesamthonorarumsatz einer Praxis spielen kann. Diese Leistungen werden extrabudgetär – also außerhalb der RLV/QZV- und zukünftig auch außerhalb der PEV-Zuweisung – vergütet. Praxen sollten alle Leistungen weiterhin wie gewohnt erbringen und abrechnen.
Die Lesefassung des HVM 2022 ist bereits auf der Website veröffentlicht, weitere Informationen für Praxen werden folgen. Auch eine virtuelle Infoveranstaltung ist für den 29. Oktober von 14 bis 16 Uhr geplant. Details zur Anmeldung gibt es im nächsten Praxisinformationsdienst.