Schliessen
InstagramYoutube

Zurück

13.09.2021

Abrechnung der ePA-Erstbefüllung geregelt

Elektronische Patientenakte (ePA)

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die 10 Euro für die Erstbefüllung der ePA können rückwirkend zum 1. Januar 2021 über eine neue Pseudo-GOP abgerechnet werden. Auch die Details zur Abrechnung stehen jetzt fest.

Vertragsärzt:innen und -psychotherapeut:innen erhalten 10 Euro, wenn sie als Erste Befunde, Arztbriefe etc. für einen Patienten / eine Patientin in der elektronische Patientenakte (ePA) ablegen. Diese Erstbefüllung gilt sektorenübergreifend und kann nur einmal je Patient:in abgerechnet werden. Hat der Versicherte bereits selbst Daten in seiner ePA abgelegt, ist die Erstbefüllung trotzdem berechnungsfähig. Die Leistung wird mit 10 Euro vergütet und über die Pseudo-GOP 88270 abgerechnet. Die Abrechnung ist ab sofort und rückwirkend zum 1. Januar 2021 möglich. Ab 2022 ist auch eine Überführung in den EBM vorgesehen. 

Wichtig: Eine sektorenübergreifende Erstbefüllung liegt nur vor, wenn noch keine Inhalte von anderen Vertragsärzt:innen, Vertragspsychotherapeut:innen, Krankenhausärzt:innen oder Zahnärzt:innen eingestellt worden sind. 

Verfahren bei Mehrfachabrechnung

In der ePA lässt sich allerdings nicht erkennen, ob beispielsweise ein anderer Leistungserbringer bereits die ePA befüllt hatte, aber der Versicherte die Daten bereits wieder gelöscht hat. In diesem Fall kann es zu einer Mehrfachabrechnung kommen. Hier haben sich GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf folgendes Verfahren geeinigt: 

Die Krankenkasse kann die Pauschale von 10 Euro von der jeweiligen KV zurückfordern. Betroffene Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen erhalten stattdessen die „Zusatzpauschale für die ePA-Unterstützungsleistung“ (15 Punkte / 1,67 Euro). Diese kann einmal im Behandlungsfall außerhalb der Erstbefüllung für die Erfassung/Verarbeitung/Speicherung medizinischer Daten in der ePA abgerechnet werden. 

Um diesen bürokratischen Aufwand zu reduzieren, soll von der gematik perspektivisch eine technische Lösung gefunden werden, die eine bereits erfolgte Erstbefüllung in der Akte anzeigt.