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03.09.2021

Neue Kodierunterstützung für Praxen ab 2022

ICD-10-GM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

PraxisNachricht der KBV
Infoseite der KBV zur Kodierung​​​​​​​

Ab 2022 erhalten alle PVS eine überarbeitete Kodierunterstützung. Neu ist der Kodier-Check für die Krankheitsbilder Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes mellitus und Folgen des Bluthochdrucks.

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wurde die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beauftragt, bis zum 1. Januar 2022 verbindliche Vorgaben zum Kodieren zu erstellen, um die Kodierqualität zu erhöhen. Das Ergebnis ist eine praxisnahe Kodierunterstützung, die KEINE neuen Kodierregelungen einführt und die ab dem kommenden Jahre in allen Praxisverwaltungssystemen (PVS) zur Verfügung stehen wird.

Die überarbeitete Kodierunterstützung soll helfen, die teils recht komplizierten Regelungen der ICD-10-GM besser anzuwenden und den jeweils passenden Kode zu finden. Dafür kommt insbesondere mit dem Kodier-Check eine neue Funktion hinzu. 

Neuer Kodier-Check für vier komplexe Krankheitsbilder

Für die Einführung des Kodier-Checks hat die KBV zunächst die vier Krankheitsbilder ausgewählt, die hohe Fallzahlen und eine komplexe Kodierung aufweisen: Wird in den Diagnosebereichen Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes mellitus und Folgen des Bluthochdrucks kodiert, startet der Kodier-Check im Hintergrund. Stellt das Programm Unstimmigkeiten fest, erfolgt im PVS der Hinweis, dass ein spezifischerer ICD-10-GM-Kode vorhanden ist. Dieser wird dann direkt zur Auswahl angeboten. Ärzt:innen können den Kode vom PVS ändern lassen oder auch ablehnen. 

Zusätzlich wurden bewährte Funktionen wie die Kodesuche und Kennzeichnung von Dauerdiagnosen überarbeitet. Auch die ICD-10-GM-Verschlüsselungsanleitung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird ab 2022 im PVS enthalten sein.

Informationsangebot wird ausgebaut

Neben der überarbeiten Kodierunterstützung im PVS wird die KBV in den kommenden Wochen auf ihrer Website das Informationsangebot für Praxen zum Kodieren ausbauen.

Weitere Informationen zur neuen Kodierunterstützung erhalten Sie außerdem in der aktuellen Ausgabe des KV-Blatts.