Vom 13. bis 19.09. plant die Bundesregierung eine landesweite Aktionswoche zur Erhöhung der Impfbereitschaft. Praxen sollten bei der Impfstoffbestellung eine erhöhte Nachfrage in den Praxen einplanen.
In Abstimmung mit den Bundesländern plant die Bundesregierung vom 13. bis 19. September eine landesweite Aktionswoche zur Erhöhung der Impfbereitschaft in der Bevölkerung. Da es ggf. zu einer erhöhten Nachfrage nach COVID-19-Impfungen in den Praxen kommen kann, sollten Ärzt:innen dies bei der Bestellung für die KW 37 berücksichtigen.
Sonderkontingent für Impfwoche
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird dem Großhandel ein Sonderkontingent an Impfstoffen für die Aktionswoche bereitstellen. Ärzt:innen können somit auch kurzfristig Impfstoff nachbestellen, falls die reguläre Bestellung nicht ausreichend. Die Rezepte für Nachbestellungen sollen mit „Aktionswoche Impfen“ gekennzeichnet werden. Die Belieferung soll dann innerhalb von drei Werktagen erfolgen.
Die Impfaktionswoche steht unter dem Motto #HierWirdGeimpft. Weitere Informationen hat das BMG auf der Website www.hierwirdgeimpft.de zusammengestellt.
Laut BMG Auffrischimpfungen ab September
Bei der Bestellung sollten Ärzte neben der Impfwoche auch eventuelle Auffrischimpfungen einplanen. Diese sollen ab 1. September erfolgen, wie das BMG nochmals bestätigte. Eine überarbeitete Version der Coronavirus-Impfverordnung, in der u.a. der Anspruch auf die Booster-Impfungen sowie die Vergütung dieser Impfungen geregelt sein wird, soll in Kürze verabschiedet und veröffentlicht werden.
Erst nach der Veröffentlichung können die Softwareunternehmen die Pseudoziffern in die Praxissoftware einpflegen und den Praxen bereitstellen. Das Impf-DokuPortal zur täglichen Meldung der Impfungen wird bereits ab Montag, 30.08., um die Auffrischimpfungen erweitert sein. Eine Übersicht über die Pseudoziffern zur Abrechnung von Auffrischimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff finden Sie in den KBV-PraxisNachrichten.
Bestellmenge pro Ärztin/Arzt für die Woche vom 13. bis 19. September; Bestellung bis Dienstag, 31. August, 12 Uhr
- COVID-19-Impfstoff Comirnaty®: Keine Höchstbestellmenge
- COVID-19-Impfstoff Vaxzevria®: Keine Höchstbestellmenge
- COVID-19-Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson: Keine Höchstbestellmenge
Bitte beachten Sie:
- Der Impfstoff für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfung wird auf einem Rezept bestellt. Die Teilung nach Erst- und Zweitimpfung entfällt.
- Bestellen Sie nur so viel Impfstoff, wie sie in der Woche verimpfen können.
- Nicht verbrauchter Impfstoff kann nicht zurückgegeben werden. Aber: Unter Einhaltung der Transportvorgaben können nicht verbrauchte Dosen an in der Nähe tätige Vertragsärzt:innen, Privat- und Betriebsärzt:innen, Impfzentren und angegliederte mobile Impfteams weitergegeben werden.
Alle aktuellen Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung – von der Bestellung bis zur Abrechnung finden Sie hier.