Zum 1. Juli 2021 wurden in den KBV-Vertrag „Hallo Baby“ neue Leistungen aufgenommen und die Möglichkeit der Videosprechstunde erweitert.
Mit einem 4. Nachtrag zum Vertrag „Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen haben die Vertragspartner mit Wirkung zum 1. Juli 2021 folgende Änderungen vereinbart:
Neben dem zweiten Toxoplasmosetest (bei negativer Ersttestung), wurde das ärztliche Beratungsgespräch zur Förderung der natürlichen Geburt als neue extrabudgetäre Leistung aufgenommen.
Die Möglichkeiten zur Videosprechstunde, bspw. im Rahmen der Risikoaufklärung, wurden flexibel erweitert.
Der 4. Nachtrag zum Vertrag ist hier zu finden.