Die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung und probatorische Sitzungen im Gruppensetting können ab dem 1. Oktober 2021 über den EBM abgerechnet werden.
Der Bewertungsausschuss (BA) hat die neuen Leistungen zur Abbildung der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung und von probatorischen Sitzungen im Gruppensetting in den EBM aufgenommen. Somit können die neuen Gruppenangebote in der ambulanten Psychotherapie zum 1. Oktober starten. Über die entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie und Anpassung der Psychotherapie-Vereinbarung wurde bereits in der Praxis-News vom 1. Juni 2021 berichtet.
Probatorische Sitzungen im Gruppensetting
Für probatorische Sitzungen im Gruppensetting wurden folgende Leistungen in einem neuen Komplex im EBM-Abschnitt 35.1 aufgenommen:
GOP | Gruppengröße | Bewertung |
35163 | 3 Teilnehmer:innen | 704 Punkte / 78,32 Euro |
35164 | 4 Teilnehmer:innen | 594 Punkte / 66,08 Euro |
35165 | 5 Teilnehmer:innen | 528 Punkte / 58,74 Euro |
35166 | 6 Teilnehmer:innen | 483 Punkte / 53,73 Euro |
35167 | 7 Teilnehmer:innen | 451 Punkte / 50,17 Euro |
35168 | 8 Teilnehmer:innen | 428 Punkte / 47,61 Euro |
35169 | 9 Teilnehmer:innen | 409 Punkte / 45,50 Euro |
Hinweise:
- Die Abrechnung für ein Gruppensetting gilt je vollendete 100 Minuten und je Teilnehmer:in. Sie ist aber auch in 50-Minuten-Schritten möglich; in diesem Fall nimmt die KV einen Abschlag von 50 Prozent vor.
- Das Setting ist 1- bis 3-mal im Krankheitsfall berechnungsfähig (1- bis 5-mal im Krankheitsfall bei Einbeziehung von relevanten Bezugspersonen bei Versicherten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und bei Versicherten mit Intelligenzstörung).
Die Vergütung erfolgt unbefristet außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen für
- Psychotherapeut:innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen
- Fachärzt:innen für
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,
- Psychiatrie und Psychotherapie,
- Nervenheilkunde,
- psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie
- ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzt:innen (§ 87b Abs. 2 Satz 4 SGB V).
Für alle anderen Fachgruppen prüft der Bewertungsausschuss im Zusammenhang mit seiner Evaluation, ob zusätzlicher Regelungsbedarf bezüglich der Finanzierung erforderlich ist.
Es besteht auch die Möglichkeit, probatorische Sitzungen bereits im Krankenhaus durchzuführen (vgl. § 12 Abs. 6 Psychotherapie-Richtlinie). Hierfür wurde jeweils eine neue Anmerkung zu den GOP 01410 (Besuch eines Kranken) und 01413 (Besuch eines weiteren Kranken) im Abschnitt 1.4 EBM aufgenommen.
Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung
Zur Abrechnung der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung (Gruppenbehandlung) wurden folgende Leistungen in einem neuen Komplex im EBM-Abschnitt 35.1 neu aufgenommen.
GOP | Gruppengröße | Bewertung |
35173 | 3 Teilnehmer:innen | 916 Punkte / 101,90 Euro |
35174 | 4 Teilnehmer:innen | 772 Punkte / 85,88 Euro |
35175 | 5 Teilnehmer:innen | 686 Punkte / 76,31 Euro |
35176 | 6 Teilnehmer:innen | 628 Punkte / 69,86 Euro |
35177 | 7 Teilnehmer:innen | 586 Punkte / 65,19 Euro |
35178 | 8 Teilnehmer:innen | 556 Punkte / 61,85 Euro |
35179 | 9 Teilnehmer:innen | 532 Punkte / 59,18 Euro |
Hinweise:
- Die Abrechnung für ein Gruppensetting gilt je vollendete 100 Minuten und je Teilnehmer:in. Sie ist aber auch in 50-Minuten-Schritten möglich; in diesem Fall nimmt die KV einen Abschlag von 50 Prozent vor.
- Das Setting ist höchstens 4-mal im Krankheitsfall berechnungsfähig (höchstens 5-mal im Krankheitsfall bei Einbeziehung von relevanten Bezugspersonen bei Versicherten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und bei Versicherten mit Intelligenzstörung).
Die Vergütung erfolgt ebenfalls extrabudgetär.
Bitte beachten:
- Die neuen Leistungen können ausschließlich von Vertragsärzt:innen bzw. Vertragstherapeut:innen abgerechnet werden, die über eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung gruppenpsychotherapeutischer Leistungen gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung verfügen.
- Die neuen Leistungen müssen im PVS gekennzeichnet werden. Sobald die Kennzeichnung bekannt ist, wird die KV Berlin hierzu gesondert informieren.
Weitere Anpassungen im EBM
Zudem wurden mehrere Bestimmungen und Anmerkungen im EBM angepasst – etwa hinsichtlich der Strukturzuschläge und um weitere Richtlinien-Änderungen abzubilden.
Dies betrifft unter anderem die gemeinsame Leitung der Richtlinien-Gruppentherapie und Probatorik im Gruppensetting durch zwei Therapeut:innen sowie die Möglichkeit, Gruppentherapie-Patient:innen und Gruppen-Probatorik-Patient:innen gleichzeitig in gemischten Gruppensitzungen zu behandeln.
Weitere Informationen zu den neuen Leistungen stellt die KBV in einer PraxisNachricht bereit.