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25.08.2021

Ab 1. Oktober im EBM: Neue Gruppenangebote in der ambulanten Psychotherapie

Neu im EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung und probatorische Sitzungen im Gruppensetting können ab dem 1. Oktober 2021 über den EBM abgerechnet werden. 

Der Bewertungsausschuss (BA) hat die neuen Leistungen zur Abbildung der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung und von probatorischen Sitzungen im Gruppensetting in den EBM aufgenommen. Somit können die neuen Gruppenangebote in der ambulanten Psychotherapie zum 1. Oktober starten. Über die entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie und Anpassung der Psychotherapie-Vereinbarung wurde bereits in der Praxis-News vom 1. Juni 2021 berichtet.

Probatorische Sitzungen im Gruppensetting 

Für probatorische Sitzungen im Gruppensetting wurden folgende Leistungen in einem neuen Komplex im EBM-Abschnitt 35.1 aufgenommen:

GOPGruppengrößeBewertung
351633 Teilnehmer:innen704 Punkte / 78,32 Euro
351644 Teilnehmer:innen 594 Punkte / 66,08 Euro
351655 Teilnehmer:innen528 Punkte / 58,74 Euro
351666 Teilnehmer:innen483 Punkte / 53,73 Euro
351677 Teilnehmer:innen451 Punkte / 50,17 Euro
351688 Teilnehmer:innen428 Punkte / 47,61 Euro
351699 Teilnehmer:innen409 Punkte / 45,50 Euro

Hinweise:

  • Die Abrechnung für ein Gruppensetting gilt je vollendete 100 Minuten und je Teilnehmer:in. Sie ist aber auch in 50-Minuten-Schritten möglich; in diesem Fall nimmt die KV einen Abschlag von 50 Prozent vor.
  • Das Setting ist 1- bis 3-mal im Krankheitsfall berechnungsfähig (1- bis 5-mal im Krankheitsfall bei Einbeziehung von relevanten Bezugspersonen bei Versicherten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und bei Versicherten mit Intelligenzstörung).

Die Vergütung erfolgt unbefristet außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen für

  • Psychotherapeut:innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen
  • Fachärzt:innen für 
    • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,
    • Psychiatrie und Psychotherapie,
    • Nervenheilkunde,
    • psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie
  • ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzt:innen (§ 87b Abs. 2 Satz 4 SGB V).

Für alle anderen Fachgruppen prüft der Bewertungsausschuss im Zusammenhang mit seiner Evaluation, ob zusätzlicher Regelungsbedarf bezüglich der Finanzierung erforderlich ist.

Es besteht auch die Möglichkeit, probatorische Sitzungen bereits im Krankenhaus durchzuführen (vgl. § 12 Abs. 6 Psychotherapie-Richtlinie). Hierfür wurde jeweils eine neue Anmerkung zu den GOP 01410 (Besuch eines Kranken) und 01413 (Besuch eines weiteren Kranken) im Abschnitt 1.4 EBM aufgenommen.

Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung 

Zur Abrechnung der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung (Gruppenbehandlung) wurden folgende Leistungen in einem neuen Komplex im EBM-Abschnitt 35.1 neu aufgenommen. 

GOPGruppengrößeBewertung
351733 Teilnehmer:innen916 Punkte / 101,90 Euro
351744 Teilnehmer:innen772 Punkte / 85,88 Euro
351755 Teilnehmer:innen686 Punkte / 76,31 Euro
351766 Teilnehmer:innen628 Punkte / 69,86 Euro
351777 Teilnehmer:innen586 Punkte / 65,19 Euro
351788 Teilnehmer:innen556 Punkte / 61,85 Euro
351799 Teilnehmer:innen532 Punkte / 59,18 Euro

Hinweise:

  • Die Abrechnung für ein Gruppensetting gilt je vollendete 100 Minuten und je Teilnehmer:in. Sie ist aber auch in 50-Minuten-Schritten möglich; in diesem Fall nimmt die KV einen Abschlag von 50 Prozent vor.
  • Das Setting ist höchstens 4-mal im Krankheitsfall berechnungsfähig (höchstens 5-mal im Krankheitsfall bei Einbeziehung von relevanten Bezugspersonen bei Versicherten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und bei Versicherten mit Intelligenzstörung). 

Die Vergütung erfolgt ebenfalls extrabudgetär.

Bitte beachten: 

  • Die neuen Leistungen können ausschließlich von Vertragsärzt:innen bzw. Vertragstherapeut:innen abgerechnet werden, die über eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung gruppenpsychotherapeutischer Leistungen gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung verfügen.
  • Die neuen Leistungen müssen im PVS gekennzeichnet werden. Sobald die Kennzeichnung bekannt ist, wird die KV Berlin hierzu gesondert informieren.

Weitere Anpassungen im EBM

Zudem wurden mehrere Bestimmungen und Anmerkungen im EBM angepasst – etwa hinsichtlich der Strukturzuschläge und um weitere Richtlinien-Änderungen abzubilden.
Dies betrifft unter anderem die gemeinsame Leitung der Richtlinien-Gruppentherapie und Probatorik im Gruppensetting durch zwei Therapeut:innen sowie die Möglichkeit, Gruppentherapie-Patient:innen und Gruppen-Probatorik-Patient:innen gleichzeitig in gemischten Gruppensitzungen zu behandeln.

Weitere Informationen zu den neuen Leistungen stellt die KBV in einer PraxisNachricht bereit.