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20.08.2021

Bestellung für die 36. Kalenderwoche: Nur noch ein Rezept, Auffrischungsimpfungen einplanen

COVID-19-Schutzimpfung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die Bestellung des Impfstoffes erfolgt nur auf einem Rezept. Praxen können den Impfstoff von BioNTech für erste Auffrischungsimpfungen einplanen und sollten von steigender Impfnachfrage ausgehen.

Für die Woche vom 6. bis 12. September stellt das Bundesgesundheitsministerium weiterhin die Impfstoffe der Hersteller BioNTech, AstraZeneca und Johnson & Johnson bereit. Neu: Für die Bestellung des Impfstoffs reichen Praxen wieder nur ein Rezept bei der Apotheke ein. Darauf wird lediglich angegeben, wie viel Impfstoff von welchem Hersteller für die 36. Kalenderwoche benötigt wird.

Impfstoff für Auffrischungsimpfung

Praxen können den BioNTech-Impfstoff auch für Auffrischungsimpfungen einplanen. Das BMG hat bestätigt, dass die Auffrischungsimpfungen ab September möglich sein werden, die Details werden gerade geklärt. Hierzu wird noch eine Empfehlung der STIKO erwartet. Außerdem stehen ab September entsprechende Pseudo-GOP in der Praxisverwaltungssoftware zu Verfügung. Über die GOP und Abrechnungsdetails wird die KV Berlin rechtzeitig separat informieren. Bisher liegen zur Auffrischungsimpfung nur die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz von Anfang August vor (siehe PID Nr. 16 vom 11.08.2021).

Steigende Impfnachfrage erwartet

Mit der Auffrischungsimpfung sowie der neuen STIKO-Empfehlung vom 19. August 2021 zur Impfung von Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren wird die Nachfrage nach Impfungen wieder steigen. Praxen sollten diesen Umstand bei der kommenden Impfstoffbestellung berücksichtigen.

Achtung: Neue Aufklärungsbögen

Aufgrund der neuen STIKO-Empfehlung und Auffrischungsimpfung werden auch die Aufklärungsbögen für die mRNA-Impfstoffe angepasst. Die aktualisierte Version sollte in Kürze zur Verfügung stehen.

Bestellmenge pro Ärztin/Arzt für die Woche vom 6. bis 12. September; Bestellung bis Dienstag, 24. August, 12 Uhr

  • COVID-19-Impfstoff Comirnaty®: Keine Höchstbestellmenge 
  • COVID-19-Impfstoff Vaxzevria®: Keine Höchstbestellmenge 
  • COVID-19-Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson: Keine Höchstbestellmenge 

Bitte beachten Sie:

  • Der Impfstoff für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfung wird auf einem Rezept bestellt. Die Teilung nach Erst- und Zweitimpfung entfällt.
  • Bestellen Sie nur so viel Impfstoff, wie sie in der Woche verimpfen können.
  • Nicht verbrauchter Impfstoff kann nicht zurückgegeben werden. Aber: Unter Einhaltung der Transportvorgaben können nicht verbrauchte Dosen an in der Nähe tätige Vertragsärzt:innen, Privat- und Betriebsärzt:innen, Impfzentren und angegliederte mobile Impfteams weitergegeben werden.

Alle aktuellen Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung – von der Bestellung bis zur Abrechnung finden Sie hier.